Auch Riester-Sparer müssen sich bei einem Wechsel auf Unannehmlichkeiten einstellen

Ein Großteil der Bevölkerung ist derzeit noch völlig im Unklaren, was sich nach Unisex bei den Versicherungsarten für Frauen oder für Männer alles ändert und welche Versicherungssparten teurer oder günstiger werden. Auch ist für viele noch völlig unklar, wann ein Wechsel dringlich vorgenommen werden muss bzw. soll. Doch genau dieses Wissen sollten Versicherte auch beim Umgang mit Riester-Policen haben. Hier gibt es nämlich zahlreiche Punkte, die bei einem Wechsel beachtet werden sollten. Neben den Neuerungen bei den Unisex-Tarifen, die für Riesterverträge zwar nicht gelten, weil diese schon seit Beginn auf Unisex laufen, kommen die Unsicherheiten über das künftige Aus der Riester- und Rürup-Verträge. Der aktuelle Stand der Experten ist sogar schon so weit fortgeschritten, dass schon heute feststeht, dass neben Riester- und Rürup-Renten auch die Betriebsrenten ausgedient haben.

Nun ist man natürlich im Gegenzug dabei, entsprechenden neue Lösungen vorzuschlagen, damit die Deutschen auch ausreichend für den Ruhestand vorsorgen können. Das Risiko, das sich auch bei den neuen Lösungen zwangsweise ergibt, ist auch hier sehr groß. Viele Experten halten die heutige Form der privaten Altersvorsorge bereits als nicht mehr reformierbar. Als Hauptgrund nennen sie die schlechte Beratung, mit denen viele privaten Anbieter das Vertrauen ihrer Kunden verspielt haben. Jetzt soll ein staatlicher Vorsorgefonds Licht ins Dunkle bringen. Geplant ist dabei ein Fonds mit einem hohen Aktienanteil, der das eingezahlte Geld der Bürger dann treuhänderisch verwaltet. Ein Vorsorgefonds für alle Bürger – und das in Form einer Kapitalanlage – ist aber zwangsweise mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko verbunden.

Schon heute droht vielen Geringverdienern die Altersarmut. Hinzu kommt die glanzvolle Einsicht einiger Politiker, die gesetzliche Lebensarbeitszeitbegrenzung abzuschaffen, so dass die Rente auch erst einmal mit 80 Jahren beantragt werden kann. Letztendlich ist die heutige Lebensarbeitszeit mit 67 Jahren immer noch zu knapp bemessen – so wollen es jedenfalls die Politiker sehen. Fakt ist, dass die Rentenkrise zunimmt. Schuld daran sind neben den aktuell niedrigen Zinsen (Stand 10.2012) auch die intransparenten Vorsorge-/Anlageprodukte inklusive deren hohen Kosten. All das sorgt dafür, dass die Bürger von heute noch angemessen für ihr Alter vorsorgen können.

Um diesem Zustand entgegen zu treten, wurden Riesterverträge geschaffen, die alles ändern sollen. Bislang wurden weit mehr als 15 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen, doch nur die wenigsten Sparer blieben vertraglich diesem Investment bis zur Rente treu. Schuld daran waren nicht immer nur Unzufriedenheit oder ein finanzieller Engpass, ein Ausstieg erfolgte vielfach auch wegen eines Wechsels in die Selbständigkeit. Das größte Problem aber lag an der Vielzahl nicht mehr überblickbarer Riester-Produkte. Zwar gab es auch in der Vergangenheit Verbraucher, für die sich die Riester-Rente lohnte. Dies lag vielfach auch an der staatlichen Förderung sowie an den damit verbundenen Steuervorteilen. Insgesamt kann aber gesagt werden, dass Riesterverträge für den Großteil der Bürger keinerlei Nutzen darstellen. Heute folgt der Trend mehr als denn je zur Sachwertanlage.

Im Vergleich zu anderen privaten Vorsorgemöglichkeiten bringt dieses Investment sogar entscheidende Nachteile. Ob allerdings die neue Transparenz mehr Erfolg versprechen wird, wird verneint werden müssen. Denn durch einen Wegfall künftiger Riester- und Rürup-Produkte lassen sich die Probleme nicht lösen. Geraten nämlich die bisher abgeschlossenen Produkte auf die Reservebank der Versicherer, wird der langjährige Vorsorgesparer am Ende einen herben Verlust erleiden. Besonders hart trifft es derzeit alle Wechselwilligen in einen anderen Tarif bzw. in einen besseren Vertrag. Hier wird in jedem Falle eine unabhängige Beratung zur Pflicht, denn ein Wechsel sollte stets gut vorbereitet werden.

Dies gilt selbstverständlich auch für alle Freiberufler oder Selbständigen, denn auch für diese Zielgruppe lohnt sich Riester oder Rürup nicht in allen Fällen, da hier die staatliche Förderung entfällt. Wer bereits im Besitz einer solchen Absicherung ist, sollte dann auch nicht gleich seine Versicherung kündigen, denn es gibt auch einige Selbständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sein müssen. Diese Gruppe, zu denen unter anderem auch Handwerker, Künstler oder Hebammen zählen, fällt dann nicht aus dem Raster der Riesterförderung. Entsprechend können natürlich auch Selbständige eine freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung beantragen. Dies kann sich für den einen oder anderen Versicherten lohnen, denn mit diesem Schritt kommt er nicht nur in die Förderung von Riester, sondern erwirbt zusätzlich auch noch Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen oder Erwerbsminderungsrente.

Eine weitere Möglichkeit für Freiberufler und Selbständige, an Riester teilzuhaben, bietet letztlich noch die Möglichkeit, über den Partner förderberechtigt zu sein. Dies geschieht dann allerdings nur mittelbar. Was bedeutet: Der Partner selbst zahlt hierzu zwar alleine Beiträge in die Rentenversicherung, gleichzeitig müssen aber beide Partner einen Eigenbetrag in Höhe von 60 Euro aufbringen. Riester kann zudem mit staatlicher Förderung zur Entschuldung eines selbst genutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung eingesetzt werden. In diesem Falle spricht man vom so genannten Wohn-Riester. Wer allerdings von seinem bisherigen Vertrag in einen Wohnriester-Vertrag wechselt, sollte sich vorab unbedingt fachmännisch beraten lassen. Diese Beratung sollte dann auch die gesamte Baufinanzierung beinhalten.

Immer häufiger kommt es auch vor, dass Sparer ihren Riester-Vertrag kündigen (müssen). Auch in diesem Falle sollte vorab überlegt werden, welche Alternativen sich hier anbieten. Hier können sich Sparer zum Beispiel statt der teuren Kündigung für eine Beitragsfreistellung entscheiden. Wer sich hingegen sein Kapital durch Kündigung auszahlen lässt, begeht damit eine „schädliche Verwendung“, denn für diesen Fall dient der staatliche Zuschuss (Subvention) nicht mehr dem eigentlichen Zweck der Altersvorsorge. Die Folge ist, dass erst einmal der Anbieter seine eigenen angefallenen Kosten abzieht, danach müssen alle staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Was dann noch übrig bleibt, kommt zur Auszahlung. Wer einen Wechsel innerhalb seines Riester-Vertrages vornimmt, für den besteht die Pflicht, das erhaltene Kapital unmittelbar zum neuen Anbieter zu überweisen.

Wer eine Kündigung seines Riestervertrages vornimmt, muss sich zudem an die gesetzliche Kündigungsfristen halten. Diese beträgt für diesen Fall drei Monate zum Quartalsende. Wer hingegen auf seine Kündigung verzichtet und die Beitragsfreistellung wählt, der stoppt damit lediglich seine monatlichen Einzahlungen. Die Folge ist, dass das Auszahlungsergebnis entsprechend geringer ausfällt, die staatlichen Zulagen brauchen aber nicht zurückgezahlt werden. Aktuell plant das Bundessozialministerium sogar eine einheitliche Begrenzung der Wechselkosten. Diese liegen aktuell bei 150 Euro. Wechselwillige sollten diesen Stichtag erst einmal abwarten. Riesterkündigungen können zwar den Auszahlungsbetrag durch Kündigung nach unten ziehen, ein Minus droht aber auf Grund der staatlich vorgegebenen Kapitalgarantie nicht. Damit sind neben den eigenen Einzahlungen auch die staatlichen Förderungen erst einmal garantiert.

Wer auf der Suche nach einem neuen Riestervertrag ist, sollte fachmännischen Rat einholen. Zu ungenau sind die Vorgaben der Anbieter, was den Auszahlungsbetrag anbelangt, zu viele Produkte unterliegen zudem hohen Kurs- oder Zinsschwankungen, so dass es für Vorsorgesparer fast nicht möglich ist, die Vielzahl der Angebote zu vergleichen. Hinzu kommen die unterschiedlich hohen Entgelte, die die Anbieter verlangen. Hinzu kommen die Abschlusskosten, die je nach Vertrag einige tausend Euro betragen können. Ob ein Riestervertrag insgesamt als interessantes Vorsorgeinstrument betrachtet werden kann, bleibt jedoch fraglich. Nicht zuletzt wegen der Senkung des Garantiezinses für Neuverträge im Jahre 2012 von bisher 2,25 % auf nunmehr 1,75 Prozent.

Aktuell beraten die Regierungskoalitionen darüber, Riesterverträge künftig besser vergleichbar zu machen. Verstärkt werden sollen dabei aussagekräftige Informationsvorgaben über Kosten und Risiken der einzelnen Verträge. Verlangt wird zudem von den Versicherern, ihre Risikoüberschüsse statt wie bisher zu 75 Prozent künftig zu 90 Prozent an ihre Kunden weiterzugeben. Auch die bisherigen Abschluss- und Vertriebskosten sollen deutlich gesenkt werden. In der Vergangenheit musste der Kunde bei jedem Anbieterwechsel für 50 Prozent des übertragenen Kapitals ein zweites Mal zahlen. Künftig soll ein Wechselrecht ohne neue Abschlusskosten festgelegt werden. Im Umkehrschluss dürfen künftig nur noch solche Verträge steuerlich bzw. staatlich gefördert werden, die auch alle wichtigen Produktkriterien erfüllen. Die Politik fordert hierzu einen bezahlbaren Versicherungsschutz für Jedermann – und das Ganze unabhängig vom Gesundheitszustand. Bislang wurden Verträge wegen Vorerkrankungen oder risikoreichen Berufen einfach verweigert. 

Ein Versicherungsvergleich hilft bei der Ermittlung der Versicherungskosten. Auf diese Weise können anhand des Alters und des Berufs die monatlichen oder jährlichen Kosten aufgezeigt werden. Zudem ist es möglich, die bereits vorhandenen Unisex-Tarife mit den herkömmlichen Tarifen zu vergleichen und sowohl Kosten wie auch Leistungen gegenüberzustellen.