Private Krankenversicherungen werden durch Unisex mit neuen Risiken behaftet sein

Ärzte, Krankenkassen und die Gesundheitsämter schlagen Alarm: Nur einer von 100 der 65- bis 74-Jährigen ist noch im Besitz eigener gesunder Zähne. Und während rund 80 Prozent aller Prothesenträger dieser Altersgruppe einmal im Jahr zum Zahnarzt geht, unternehmen diesen Schritt nur noch knapp zwei Drittel der 75- bis 84-Jährigen. Einen Grund für den Verzicht zum Gang zum Zahnarzt sieht das Statistische Bundesamt in den finanziellen Gründen. Dies gilt insbesondere für die Zielgruppe „Senioren ab 65 Jahren“. So weit, so gut. Denn daran wird sich auch künftig nicht viel ändern. Konnten gerade weibliche Versicherungsnehmer in der Privaten Krankenversicherung weitaus mehr Leistungen in Anspruch nehmen als ihre männlichen Kollegen – und das in fast jeder Altersgruppe -, dann mussten sie dafür aber auch deutlich höhere Beiträge aufbringen.

Gerade die neuen Unisex-Tarife müssten künftig dazu beitragen, dass diese bislang höheren Beiträge deutlich abgeschwächt werden. Dies wird jedoch nicht der Fall sein. Es wird lediglich günstigere Tarife innerhalb der eigenen Gesellschaft geben, in die die Versicherten dann wechseln können. Versicherte in der PKV haben hierzu übrigens ein uneingeschränktes Recht. Auch braucht bei einem möglichen Wechsel niemand zu befürchten, dass er seine Altersrückstellungen verliert. Diese können zu 100 Prozent mitgenommen werden. Fällt künftig ein Unisex-Tarif entsprechend günstiger aus, dann werden Wechselwillige verstärkt überlegen (müssen), in diesen neuen Tarif einzusteigen. Die Gesellschaften werden sich von daher auf häufigere Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgruppe einstellen müssen.

Was allerdings in diesem Falle für den Versicherten von Vorteil ist, ist beim Versicherer wieder mit hohen Nachteilen verbunden. Geht man nämlich von einem Wechsel aus, dann werden dies überwiegend Kunden tun, die entweder besonders alt oder generell krankheitsanfälliger sind. Für die Kunden bedeutet dies eine Einsparung, für den neuen Tarif aber bedeutet dies wieder ein erhöhtes Kostenrisiko. Da keine Versicherungsgesellschaft bereits schon heute voraussehen kann, wie hoch der Grad der Wechselwilligen ausfällt, ist das Einbringen eines zusätzlichen Sicherheitszuschlages unumgänglich. Und dieser Zuschlag wird dann im Laufe der Zeit wiederum dafür sorgen, dass die Prämien sich von Jahr zu Jahr deutlich erhöhen. Ein Vorteil im Unisex-Tarif entfällt somit gänzlich.

Auch wenn die neuen Tarife von einem ausgeglichenen Männer-/Frauen-Verhältnis ausgehen, darf dieser Gesichtspunkt so in der Berechnungsgrundlage der Versicherer nicht umgesetzt werden. Geht man zum Beispiel von der Kalkulationsgrundlage einer Privaten Rentenversicherung aus, dann muss auch weiterhin von einem Frauenüberschuss ausgegangen werden (längere Lebenszeit bedeutet längere Renten-Zahlung). Wer diesen Sicherheitspuffer meidet, wird nicht mehr lange seine Konkurrenzstellung auf dem Versicherungsmarkt anbieten können. Unisex macht auf diesem Wege eine Kalkulation der neuen Produkte nicht gerechter, sondern vergrößert damit nur noch seine Intransparenz. Dies wiederum hat letztlich zur Folge, dass nicht nur die Tarife ungerechter werden, sondern die Unternehmen im Gegenzug auch noch höhere Gewinne einfahren, ohne diese zu 100 Prozent an ihre Kunden weitergeben zu müssen.