Wegfall der Geschlechter bedingt ein Sinken der Rente bei den männlichen Versicherungsnehmern

Der künftige Wegfall der Unterschiedlichen Behandlung zwischen männlichen und weiblichen Versicherungsnehmern wird dazu führen, dass sich innerhalb der privaten Rentenversicherung eine deutliche Rentenabsenkung ergibt. Denn auch mit den neuen Unisex-Tarifen müssen die Versicherer auch weiterhin in ihren Berechnungen zwischen den spezifischen Risiken zwischen Männern und Frauen unterscheiden, um nicht zu hohe Verluste einzufahren. Geht es hingegen um den Abschluss von Risikolebensversicherungen im neuen Unisex-Tarif, sind wiederum die weiblichen Versicherungsnehmer im Nachteil.

Im Bezug auf Pflege- oder Krankenversicherungen werden beide Geschlechter deutlich mehr zur Kasse gebeten werden, da auch in diesem Fall das Geschlecht und damit das Risiko in der Kalkulation eine Rolle spielen muss. Minimale Unterschiede wird es zwischen den großen Versicherungsunternehmen zwar geben, um sich auf diese Weise vom Wettbewerber abzugrenzen, diese Unterschiede dürften dann aber in einer Umschichtung zwischen „niedrigeren“ Beiträgen und Leistungskürzungen liegen. In jedem Falle steht bereits heute schon fest, dass männliche Versicherungsnehmer ab dem Stichtag Dezember deutlich höhere Prämien für ihre Renten- oder Pflegeversicherung aufbringen müssen. Dass im Gegenzug die Beiträge für weibliche Versicherungsnehmer sinken werden, muss an dieser Stelle nicht ausdiskutiert werden.

Die künftigen Beitragshöhen bei den Risiko-Lebensversicherungen werden zudem vom Alter des Versicherungsnehmers abhängig gemacht. Um die höhere Sterbewahrscheinlichkeit bei den Männern gegenüber von Frauen aber wieder ausgleichen zu können, werden sich die Beiträge in jedem Fall im Durchschnitt um die 30 Prozent und mehr erhöhen. Männer können dann in der Rentenversicherung mit einer durchschnittlichen Erhöhung zwischen 5 und 20 Prozent rechnen. Der Grund liegt darin, dass – trotz der auch weiterhin geltenden unterschiedlichen Lebenserwartung – die Beiträge für weibliche und männliche Versicherungsnehmer stets gleich hoch festgelegt werden müssen. Neben den bereits erwähnten Beitragserhöhungen für männliche Versicherungsnehmer wird diese Zielgruppe dann auch noch mit Leistungskürzungen bzw. -einbußen von durchschnittlich 8 bis 12 Prozent rechnen müssen. Im Umkehrschluss führt dies dazu, dass sich die Frauenrenten erhöhen werden – wenn auch nur mäßig und im Durchschnitt um die 3 bis 5 Prozent.

Kunden, die sich bereits heute auf eine Unisex-Umtauschgarantie einlassen, sollten nicht nur das neue Produkt, sondern vor allem auch das Kleingedruckte verstehen. Zudem muss der Verbraucher bereits im Vorfeld wissen, dass er das neue Versicherungsprodukt auch tatsächlich benötigt. Die meisten Versicherungsprodukte sind heutzutage so renditeschwach, dass es keinerlei Unterschied mehr macht, ob es sich um ein bestehendes altes oder um ein neues Unisex-Versicherungsprodukt handelt. Bereits schon heute haben die meisten Versicherer Probleme, die bislang garantierten Renten zu erwirtschaften. Und daran wird sich auch mit den neuen Unisex-Tarifen nichts ändern.

Aktuell versuchen zudem einige große Versicherer, den Kunden Berufsunfähigkeits-Policen auf Unisex anzudrehen, in dem man die Werbetrommel mit den Worten anführt: „Auch mit Unisex bleiben die Preise stabil“. Ein Versicherungsnehmer garantiert sogar eine „Preissenkung“. Eine solche Rechnung kann erst gar nicht aufgehen. Wer nämlich im nächsten Jahr (2013) auf einen teil der Kosten verzichten will, um auf diese Weise die Verteuerung durch Unisex wieder auszugleichen, muss bereits heute (2012) einen deutlich überhöhten Preis ansetzen, um auf diese Weise nicht in eine negative Kalkulationsgrundlage zu fallen. Daher ist es in jedem Falle einmal besser, die Produktangebote der Versicherer abzuwarten. Erst wenn alle Grundlagen für einen Unisex-Tarif auch tatsächlich festgelegt wurden – und dazu werden noch Monate vergehen – sollte geprüft werden, ob das angestrebte Versicherungsprodukt überhaupt zum Versicherungsnehmer passt. Erst danach kann dann auch tatsächlich festgestellt werden, ob es sich um ein „günstiges“ Produkt handelt.

Ein neues Unisex-Produkt bringt einem Verbraucher nur wenig, wenn er dafür lediglich die Beitragszahlung übernimmt, das Produkt aber gar nicht benötigt.