Die Sterbegeldversicherung

Auch bei den Tarifen rund um die Sterbegeldversicherungen haben künftige Versicherungsnehmer Unisex-Policen zu erwarten. Von daher darf sich künftig der Beitrag für Sterbegeldversicherungen nicht mehr nach dem Geschlecht und dem Alter berechnet werden. Sowohl weibliche als auch männliche Versicherungsnehmer bezahlen in Zukunft ein und denselben Beitrag für ihre Versicherung. Experten rechnen dabei mit einem Beitrags-Mittelwert. Wer sich für eine Sterbegeldversicherung entscheidet, sollte die Höhe der Versicherungssumme so wählen, dass sie auch den individuellen Bedarf deckt. Angeboten werden Versicherungen mit Summen zwischen 500 und 5.000 Euro, aber auch zwischen 25.000 oder 30.000 Euro. Zudem haben Versicherte auch noch eine Wartezeit hinzunehmen.

Die längste Wartezeit, die ein Versicherter ohne Wartezeit einhalten muss, beträgt 3 Jahre. Einige Versicherer bieten die volle Leistung bereits nach einem halben Jahr an, wieder andere bevorzugen Staffelungen zwischen den ersten 2 oder 3 Jahren. Versicherungen, die ohne Wartezeit auskommen, benötigen in der Regel dafür eine Gesundheitsprüfung. Mit der Gesundheitsprüfung kommt es dann auch zu einer Entbindung von der Schweigepflicht der Ärzte. Versicherte sollten sich aber nicht so weit einlassen, dass diese Verfügung auch über den Tod hinausgeht. Wird innerhalb der Sterbegeldversicherung auch noch eine Unfall-Todesschutzversicherung eingebaut, kann der versicherte mit einem Mehr an Leistung rechnen. Diese liegt prozentual zwischen 100 und 200 Prozent. In allen anderen Fällen sorgt eine Sterbegeldversicherung für das Wohl der Hinterbliebenen, denn sie übernimmt im Sterbefall die Kosten für die Bestattung.

Die Kosten, die hierfür entstehen, sollten nicht unterschätzt werden. Daher sollten Bürger rechtzeitig vorsorgen, ihre eigene Familie finanziell zu entlasten. Über einen Internetvergleich können sich Interessierte über die einzelnen Tarife sowie die Leistungsstandards von Sterbegeldversicherungen informieren. Denn an einen Punkt denken Bürger kaum noch: Angehörige können sich im Todesfall nicht mehr auf das gesetzliche Sterbegeld berufen, da es abgeschafft wurde. Mit einem Sterbegeld-Versicherungsvergleich erhalten Interessierte Angaben zu Tarifen mit und ohne Wartezeit sowie zu Tarifen mit und ohne Gesundheitsprüfung.