Mit Hilfe einer Pflege(renten-)versicherung lässt sich rechtlich ein Treppenlift oder die Kfz-Versicherung bezuschussen

Es gibt eine große Anzahl von Dingen, auf die Pflegebedürftige angewiesen sein können. Wer zum Beispiel Probleme mit dem Treppensteigen hat oder diese überhaupt nicht mehr steigen kann, weil er vielleicht im Rollstuhl sitzt, der ist auf den Einbau eines Treppenlifts innerhalb des Hauses angewiesen. Dies gilt umso mehr, wenn auch nur bestimmte Räume innerhalb der Wohnung durch Treppen zu überwinden sind. Doch für diesen Fall ist nicht der Pflegebedürftige selbst, sondern auch seine Familie vor große finanzielle Probleme gestellt. Wer darauf aber nicht verzichten kann, ist dringend auf einen Zuschuss aus der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen. Rechtlich haben Pflegebedürftige darauf einen Anspruch, denn Zuschüsse gibt es nach § 40 Abs. 4 SGB XI für alle Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen.

Pflegekassen sind nämlich angewiesen, dem Pflegebedürftigen gegenüber die häusliche Pflege so optimal wie möglich zu gestalten. Hierdurch soll letztlich auch erreicht werden, dass die Lebensführung des Pflegebedürftigen in seiner Selbständigkeit wieder hergestellt wird. Zumindest muss für die Angehörigen die häusliche Pflege ermöglicht werden. Zu dem Zuschuss selbst hat der Pflegebedürftige noch einen Eigenanteil zu leisten, der sich nach seinem Einkommen richtet. Zudem ist der zu leistende Höchstbetrag durch die Pflegekasse auf 2.557 Euro je Maßnahme begrenzt. Liegt nur geringes Einkommen vor, dann kann ein Zuschuss zum Treppenlift bis zu dieser Höhe beantragt werden. Trotz begrenzter finanzieller Mittel wird es dadurch wieder möglich, dass der Pflegebedürftige ohne fremde Hilfe wieder in ein anderes Stockwerk gelangen kann.

Der Zuschuss sorgt damit nicht nur für eine deutliche Erleichterung im Alltag, sondern erhöht auch im Wesentlichen die Lebensqualität des Pflegebedürftigen. Trotz persönlichem Einkom-men ist aber auch der Höchstbetrag der Eigenleistung, den der Pflegebedürftige zu tragen hat, nach oben auf 50 % der monatlichen Bruttoeinnahmen (oder 10 Prozent als Eigenleistung) begrenzt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Einnahmen anderer Haushaltsangehöriger wie zum Beispiel Ehegatte oder Kinder nicht mit eingerechnet werden. Dies gilt selbst für den Fall, dass der Pflegebedürftige über kein eigenes Einkommen verfügt. In diesem Falle entfällt die Zuzahlung dann gänzlich. Ferner ist auch eine weitere Antragstellung auf Zuschuss möglich, wenn eine erneute Umbaumaßnahme infolge einer Änderung der Pflegesituation eintritt.

Hinweis: Treppenlifte sind auch als Außenanbringung bei engen Treppenhäusern oder bei Treppen, die eine Kurvenform besitzen, möglich.

Eine wichtige Absicherung für den Pflegefall erfahren künftige Pflegebedürftige auch durch den neu im Jahre 2013 eingeführten „Pflege-Riester“ oder den „Pflege Bahr“. Mit dieser privaten Pflegeversicherung lässt sich auch die Autoversicherung finanzieren. Wie wichtig dieser Zusatzschutz tatsächlich ist, zeigt die Tatsache, dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung lediglich die Kosten für die Teilkasko-Versicherung übernimmt. Versicherte in einer Vollkasko haben dann aber mit hohen Kosten zu kämpfen. Kommt ein Pflegebedürftiger oder dessen Familienangehörige dann in eine finanzielle Notlage, besitzen Betroffene die notwendige Liquidität. Zudem ist es möglich, dass ein Teil der Prämie auch durch die Optimierung anderer Versicherungsverträge aufgebracht werden darf.

Gerade die hohen Prämienunterschiede, die heutzutage innerhalb der Kfz-Versicherungssparte gelten, können dann durch die Pflegezusatzversicherung wieder eingespart werden. Auch ein Wechsel der Versicherung ist jederzeit möglich. Zwar gilt bei der Kfz-Versicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende, wird allerdings die Prämie erhöht, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Falle ist eine Kündigung innerhalb der 4-Wochen-Frist nach Zugang der Prämienerhöhung erlaubt. Dieselbe Frist gilt auch für den Fall, dass der Versicherte sein Fahrzeug wechselt. Wer auf diese Weise Beiträge einspart, kann diese wiederum in die hohen Kosten der Pflege stecken.