Die Betriebliche Altersvorsorge

Auch für Versicherte, die im Besitz einer Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind, werden die Policen durch die neuen Unisex-Tarife deutlich teurer werden. Zwar gibt es insgesamt fünf Durchführungswege innerhalb der bAV, betroffen von den Erhöhungen sind allerdings nur die Direktversicherung sowie die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse. Der Grund für die Teuerung liegt daran, dass bei beiden Durchführungswegen der Pensionsanspruch ausschließlich über die Versicherungsverträge aufgebaut wird. Dies führt bei Unisex dazu, dass sowohl für weibliche als auch für männliche Versicherte am Ende der Laufzeit gleich hohe Monatsleistungen ausbezahlt werden müssen. Damit dieser Schritt gelingt, müssen die Tarife entsprechend mit einem Mittelwert neu kalkuliert werden.

Zwar werden im Schnitt die männlichen Versicherungsnehmer höhere Beitragsleistungen erbringen müssen, die weiblichen Versicherungsnehmer werden jedoch nur geringfügig entlastet werden. Etwas günstiger werden die Beiträge nur für Pensionsfonds ausfallen, sofern die Zusagen bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen über Versicherungslösungen rückgedeckt sind. Die geänderte Gesetzeslage führt zudem zu komplizierteren Versicherungsbedingungen bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse. Kompliziert deshalb, weil sich der spätere Versorgungsanspruch durch Unisex nicht mehr an der Beitrags-, sondern vielmehr an der Leistungszusage zu orientieren hat. Den Versicherungsunternehmen bleibt in diesem Punkt auch nicht mehr viel Zeit, ihre Verträge bis spätestens 21. Dezember 2012 entsprechend umzustellen.

Da zudem die endgültige Rechtslage noch nicht einmal geklärt ist, wird zu befürchten sein, dass bei den Verbraucherverbänden eine Vielzahl von Musterprozessen anstehen wird. Auch bestehen bis heute noch keine klärenden staatlichen Verordnungen für die Personalverantwortlichen in den Unternehmen, was mit den bestehenden Verträgen geschehen soll. Hier liegt lediglich eine vage Absichtserklärung durch die EU vor, aus der hervorgeht, dass man Verträge vor dem Stichtag nicht antasten solle. Auch für diesen Fall werden die Gerichte eine Menge an Einzelfällen zu entscheiden haben. Juristen gehen zwar von einem „Pacta sunt servanda“ aus, was bedeutet, dass bereits bestehende Verträge, die bereits über Jahrzehnte bestehen, unantastbar sein müssen. Doch aus diversen Einzelentscheidungen durch die Gerichte in den letzten Jahren konnte niemand mehr darauf vertrauen, dass es letztendlich auch so sein wird.

Unisex wird jedenfalls dazu führen, dass auch wieder neue betriebliche Altersvorsorgeprodukte auf den Markt gelangen. Ob diese neuen Modelle dann mehr Vorteile bieten als die Produkte aus der Vergangenheit, wird sich noch beweisen müssen. Wichtig ist aber, dass diese nicht nur steuersparend organisiert werden, sondern sich auch weiterhin die Arbeitgeber daran beteiligen können. Denn nur wenige Versicherte besitzen überhaupt einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge, und diejenigen, die über Jahrzehnte angespart haben, planen keine Aufstockung ihres bestehenden Vertrages. Besserverdienende planen sogar überhaupt keinen Abschluss, weil sie sich für ausreichend versorgt halten. Ein Bild, wie es düster nicht sein könnte.