Handwerker sollten Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung suchen

Die meisten Handwerker, darunter auch Maurer, Zimmerleute oder Elektriker, aber auch Bäcker und Konditoren müssen Tag für Tag körperlich schwere Arbeit leisten. Viele von ihnen schaffen es nicht, bis ins Renteneintrittsalter in ihrem Beruf zu bleiben. Daher ist es gerade für diesen Personenkreis wichtig, sich abzusichern. Andererseits muss diese Absicherung auch finanzierbar sein. Wer gut verdient, für den kann eine BU-Versicherung sehr sinnvoll sein. Wer nur über geringe Rücklagen verfügt, für den sind die Kosten für eine BUV häufig zu hoch. Nimmt man allein das Thema Burnout zum Anlass, dann ist statistisch gesehen diese Erkrankung die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Hinzu kommt, dass innerhalb des Handwerks noch weit größere Risiken vorliegen, denn hauptsächlich betroffen ist der Bewegungsapparat, sprich Wirbel und Gelenke.

Man denke in diesem Zusammenhang nur an einen Fliesenleger, der nicht mehr auf Knien seine Arbeit bewerkstelligen kann, weil ihn dort starke Schmerzen quälen. Doch wer sich hier für eine BU-Versicherung entscheidet, der wird als Handwerker beitragsmäßig von den Versicherern „bestraft“. In den meisten Fällen kommen nämlich zu den eigentlich schon hohen Monatsbeiträgen auch noch horrende Zuschläge. Um den Betroffenen dennoch einen ausreichenden Schutz zu gewähren, geht die Nürnberger Versicherung einen Schritt weiter und bietet Interessierten einen so genannten „HandwerkerSchutz“ als Alternative zur BUV an. Die Police selbst ist dabei in drei Bausteine untergliedert:

Baustein 1: Der BasisSchutz

Dieser beinhaltet eine Grundunfähigkeitsversicherung, der ab einem zwölfmonatigen Verlust einer der Grundfähigkeiten (Sehen, Sprechen, Hören, Geruch, Gebrauch von Händen und Beinen und Armen, Autofahren) eine monatliche Rente an den Versicherten auszahlt. Die Leistung wird auch dann fällig, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird.

Baustein 2: Der UnfallSchutz

Bei dieser Variante hat der Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten, für die er sich entscheiden kann. Er hat nämlich die Möglichkeit, sich zwischen einer Unfall-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und einer reinen Unfallversicherung entscheiden. Erstere sieht eine monatliche Rente für den Fall vor, dass der Versicherungsnehmer in Folge eines Unfalls berufsunfähig werden sollte. Die Unfallversicherung hingegen ist mit einer Kapitalleistung ausgestattet, die zusätzlich zum beruflichen auch noch den privaten Bereich mit abdeckt. Eingeschlossen sind bis zu einem Höchstbetrag von 26.000 Euro sowohl Such- als auch Bergungs- und Rettungskosten.

Baustein 3: Die SchnellHilfe

Bei dieser Variante wird dem Versicherten bei einer bestimmten Krankheit einmalig ein vorab vereinbartes Kapital zur Verfügung gestellt.

Der Vorteil der einzelnen Bausteine für den Versicherten liegt darin, dass diese jeweils im Einzelfall zum Tragen kommen. Wer zum Beispiel als Dachdecker von einem herabfallenden Stein getroffen wird und deshalb seine Hände nicht mehr benutzen kann, erhält über den „BasisSchutz“ neben einer monatlichen Rente auch noch weitere Leistungen aus dem „UnfallSchutz“. Wird ein Handwerker von einer schweren Erkrankung getroffen, die das Leben grundlegend verändern, dann greift die „SchnellHilfe“ mit dem Baustein „KrankheitsSchutz“. Geld erhält dann derjenige Versicherungsnehmer, der zum Beispiel einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall, einen gutartigen Gehirntumor erlitten hat oder bei dem Nierenversagen oder Krebs diagnostiziert wurde. Ist dies der Fall, erhält der Versicherte 30.000 Euro in Form einer Einmalzahlung.

Diese Einmalzahlung soll den Betroffenen dann helfen, behindertengerechte Umbauten zu Hause oder innerhalb des Kfz zu finanzieren. Wer Interesse hat an einem solch wichtigen Schutz, der erfährt alles Weitere auf der Internetseite www.nuernberger.de.