Die Berufsunfähigkeitsversicherung

In der Vergangenheit wurden insbesondere die weiblichen Versicherungsnehmer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) benachteiligt. Dies lag ganz einfach an der höheren Lebenserwartung sowie dem damit verbundenen höheren Risiko zur Arbeitsunfähigkeit. Durch die Umstellung werden sich die bislang niedrigen Beiträge der männlichen Versicherer an die der Frauen anpassen. Dabei ist das Risiko, auf Grund einer schweren Erkrankung den Beruf noch vor dem Rentenalter aufgeben zu müssen, sehr hoch. Fehlt dann eine entsprechende Absicherung, landen Betroffene schnell in der Schuldenfalle, denn auf die gesetzliche Absicherung kann heute nicht mehr gesetzt werden. Rechtzeitige Vorsorge tut also Not, um effektiv abgesichert zu sein.

Der Vorteil dieser heute so wichtigen Vorsorgeform liegt darin, dass der Versicherer bei Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit dem Versicherten eine vertraglich festgelegte Geldsumme ausbezahlt. Dies geschieht in Form einer monatlichen Rentenzahlung, die so wieder das normale Gehalt ersetzt. Vor Vertragsabschluss sollten Bürger jedoch ganz genau alle Vertragsbedingungen studieren und auch einen Berufsunfähigkeitsvergleich anstellen. Zu unterschiedlich sind nämlich die einzelnen Vertragsbedingungen der Produkte, um sich ausschließlich auf die Aussagen des Versicherers verlassen zu können. Künftig sind nämlich auch Berufsunfähigkeitsversicherungen von der Unisex-Gleichstellung betroffen. Die Preise für Neuverträge werden sich daher den Geschlechtern anpassen.

Trotz etwaiger höherer Beiträge sollte eine BUV in keinem Versicherungsportfolio fehlen. Versicherungsnehmer haben sogar die Möglichkeit, eine BUV mit den Zusatzversicherungen zur Lebens- oder Rentenversicherung mit abzuschließen. Ob beide Formen als Zusatzvertrag oder als eigenständiger Versicherungsvertrag gewählt werden, hängt dabei vom Einzelfall ab. Wichtig ist lediglich die richtige Wahl des Leistungsumfangs. Trotz Unisex wird es aber auch weiterhin Preisniveauverschiebungen geben. Die Bedingungen sowie die Beiträge werden künftig allerdings für männliche wie für weibliche Versicherungsnehmer gleich ausfallen. Und eben diese Anpassungen werden sich künftig auch auf die Beiträge niederschlagen.

Auch ob ein vorzeitiger Vertragsabschluss besser ist, kann nicht einheitlich beantwortet werden. Denn es darf nicht ausschließlich der Stichtag, sondern vielmehr das eventuell höhere Eintrittsalter beachtet werden, das dann wieder zu höheren Beiträgen führt. Noch schlimmer trifft es diejenigen, die erst einmal abwarten, dann aber unter Umständen einen eventuell verschlechterten Gesundheitszustand in Kauf nehmen müssen. Hier muss vielmehr auf Individualität gesetzt werden, in dem verschiedene Übergangslösungen oder Umtauschregelungen durch die Versicherer in Betracht gezogen werden.

Wie wichtig eine Absicherung in diesem Bereich ist, zeigt eine aktuelle Studie, nach der heute jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente schlichtweg abgelehnt wird. Doch gerade hier handelt es sich um Menschen, die körperlich oder seelisch kaum in der Lage sind, noch zu arbeiten. Zwar hat jeder Bürger das Recht, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, andererseits wird wieder jeder zweite abgelehnt. Von daher ist es wichtig, wenn finanziell möglich, frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bevor eine Antragstellung erfolgt, sollte festgestellt werden, dass mindestens 5 Rentenversicherungsjahre nachgewiesen werden können und auch drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Antragsberechtigt sind dabei nicht nur Menschen mit Erkrankungen des Skeletts, mit Krebs oder Herz-/Kreislaufproblemen, sondern auch mit psychischen Erkrankungen.

Ansprüche auf eine Rente haben nur Personen, die täglich Arbeiten mit weniger als drei Stunden ausüben können. Liegt der Arbeitsbereich zwischen drei und sechs Stunden, erhält der Versicherte die halbe Erwerbsminderungsrente. Zudem erhalten Versicherte nur noch für den Fall Berufsschutz, wenn sie vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Alle nach diesem Stichtag Geborenen können in einen anderen Beruf zugewiesen werden. Wird der Antrag abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Im Durchschnitt beträgt die Rente 634 Euro, weitaus höher fallen hingegen Kranken- und Arbeitslosengeld aus. Wer auf die beiden letzteren Positionen einen Anspruch hat, sollte diese vorab durchsetzen.

Absicherung finden Personen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wird eine Leistung fällig, wenn ein Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellt. Diese muss sich allerdings über einen Zeitraum von über sechs Monaten erstrecken. Versicherte sollten sich zudem auf keinen Vertrag einlassen, der eine abstrakte Verweisung vorsieht. Liegt ein Verzicht auf Verweisung vor, kann nicht in einen anderen zumutbaren Beruf verwiesen werden.