Die neuen Unisex-Tarife

Vorwort

Auch wenn es die wenigsten Versicherer gerne hören: Mehr als die Hälfte aller deutschen Verbraucher werden nach wie vor schlecht informiert. Dies gilt insbesondere bei der Einführung über die neuen Unisex-Tarife. Zwar wurden viele Verbraucher zwar über die Medien zahlreich davon gehört, doch nur die wenigsten sind überhaupt in der Lage, auf Grund der Vielfalt der Versicherungsprodukte die jeweiligen Folgen entsprechend richtig einzuschätzen. Bei dieser äußerst schwierigen Materie genügt es heute bereits schon nicht mehr, lediglich die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Versicherungen zu kennen, vielmehr werden bei dieser Thematik schon Informationen verlangt, die auch die juristischen Hintergründe beleuchten. Denn nur der männliche bzw. weibliche Versicherungsnehmer, der künftig in der Lage ist, die entsprechenden Handlungsoptionen einzuleiten, kann auch weiterhin Beiträge sparen. Deshalb widmet sich dieses Portal mit kompakten Informationen ausschließlich dem Thema Unisex.

Unisex – eine neue „Wissenschaft“, die per Urteil durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) definiert wurde. Und es sind auch nur noch wenige Monate bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen. Um bestehende oder bestimmte Versicherungen genau im Auge behalten zu können, sollten Versicherte unbedingt eine kostenfreie Beratung anfordern, die zudem noch unabhängig sein sollte. Neben einer Prüfung des (noch) vorhandenen persönlichen Sparpotentials sollten Versicherte zudem bereits im Vorfeld abklären, ob die neuen Tarife, die inzwischen von den Gesellschaften angeboten werden, auch tatsächlich günstiger sind. Keinesfalls sollten sich Versicherte von einem angeblichen „Policen-Schlussverkauf“ zum Jahresende blenden lassen.

Doch was versteckt sich eigentlich hinter dem merkwürdig klingenden Namen „Unisex“? Interessenten sollten bei dieser Worteingabe in Google Vorsicht walten lassen, um nicht auf diverse verlinkte unseriöse Seitenanbieter zu gelangen. Ein guter Virenschutz wäre in jedem Falle äußerst sinnvoll, um entsprechende dubiose Websites erst gar nicht öffnen zu können.

Ansonsten steht das Wort „Unisex“ für die tarifliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Versicherungssparte. In diesem Zusammenhang verlangt der europäische Gerichtshof auf Grund seines Test-Achats-Urteil (C-236/09), dass ab dem 21. Dezember 2012 alle Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet sind, so genannte geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen für ihre Kunden anzubieten. Ab diesem Stichtag gelten dann auch nur noch diese Unisex-Tarife. Von den Änderungen sind jedoch ausschließlich Neuverträge betroffen, bereits bestehende Policen bleiben inhaltlich davon unberührt.

Besonders nachteilig wirkt sich das Urteil auf Personenversicherungen wie die Private Kranken-, Renten-, Pflege- oder Pflegezusatzversicherung aus. Betroffen sind von den negativen Auswirkungen künftig aber auch Antragsteller einer Risikolebensversicherung, einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie alle Interessenten einer Betrieblichen Altersvorsorge. Hinzu kommen dann noch Versicherungssparten in den Bereichen Unfall- oder Kfz-Versicherung. Auch hier muss mit deutlichen Nachteilen gerechnet werden. Einige Versicherungsgesellschaften haben bereits schon heute ihre Verträge auf Unisextarife umgestellt und warten erst gar nicht den 21.12.2012 ab.

Das Thema zeigt Brisanz, denn das Urteil des EuGH hat Auswirkungen auf alle Versicherer und Versicherten – und das in sämtlichen Mitgliedstaaten. Auch wenn trotz der Entscheidung noch viele Fragen unbeantwortet blieben – insbesondere was die einheitliche Umsetzung in den EU-Staaten anbelangt -, muss der Großteil an Tarifen in der Versicherungswirtschaft schon heute neu berechnet werden. Wohl dem, der hier die Orientierung nicht verliert.