Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden – Az. E 3271/14.WI

Beihilfe muss Hörgerät bezahlen

Ist bei dem mitversicherten Sohn einer Beamtin aufgrund einer angeborenen Schwerhörigkeit ein Hörgerät absolut notwendig, hat diese Anspruch auf den vollen Beihilfebetrag. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem unter dem Aktenzeichen E 3271/14.WI ergangenen Urteil.

Der Fall

Im verhandelten Fall hatte eine Beamtin gegen ihre Krankenkasse geklagt, die nur die geltenden Höchstsätze für die Hörgeräte ihres von Geburt an schwerhörigen Sohnes übernehmen wollte.

Die Empfehlung der behandelnden Ärzte waren Hörgeräte, deren Kosten mit 3.268 Euro über den Höchstsätzen lagen.

Da die Entwicklung des Kinden auch von der Qualität der Hörgeräte abhängt, seien diese von existenzieller Bedeutung und damit habe die Beamtin Anspruch auf volle Beihilfe.