Private Krankenversicherung für Beamte

Wer sich als Beamter im Staatsdienst befindet, erhält von seinem jeweiligen Dienstherrn eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall. Der Dienstherr erstattet in der Regel 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten im Rahmen der sogenannten Beihilfe.

Bundesbeamte sind z. B. meist mit 50 Prozent abgesichert. Zusätzlich profitieren deren Ehepartner in der Regel von einem Beihilfeanspruch bis 70 Prozent, Kinder (bis max. 25 Jahre) sogar bis 80 Prozent.

Sind mindestens zwei oder mehr Kinder vorhanden, kann der Beihilfeanspruch des Beamten ebenfalls auf 70 Prozent steigen. Die Leistungen bzw. Ansprüche des Beamten an die Beihilfe sind in Beihilfeverordnungen (BVO) geregelt. Je nach Dienstherr und Bundes- bzw. Landesvorschrift kann der Umfang variieren.

PKV für Beamte vergleichen

Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst können aufgrund ihres Berufsstatus besondere Konditionen erhalten. Daher lohnt ein PKV-Vergleich besonders, um Geld zu sparen. Wir unterstützen Sie gern beim Vergleich mit dem folgenden Rechner. Die Vermittlung übernimmt unser Kooperationspartner, die Tarifcheck24 GmbH:

Sparen in der PKV

Um den restlichen Anteil am Gesundheitsschutz müssen sich Beamte eigenständig kümmern – üblicherweise mit einem speziellen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung (PKV). Diese Tarife sind auf die Bedürfnisse der Antragsteller abgestimmt und liegen beitragsmäßig häufig niedriger als Angebote gesetzlicher Krankenkassen.

Übrigens: Ein rechtlicher Anspruch auf die Aufstockung der Beihilfe durch eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung besteht nicht. Nur wenn entsprechende Vorversicherungszeiten erfüllt sind, kann der Beamte mit angepassten Konditionen in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.

Was eine private Krankenversicherung für einen Beamten kostet, kann mit dem nachfolgenden Tarifrechner schnell und einfach ermittelt werden. Die Versicherungsvermittlung erfolgt dabei über die Finanzen.de AG:

 

Wahlleistungen beachten

PKV-Beihilfetarife decken den nicht in der Beihilfe enthaltenen Prozentsatz der Kosten im Krankheitsfall ab. In vielen Beihilfetarifen sind außerdem zusätzliche Extra-Leistungen enthalten, bspw. Unterbringung im 2-Bettzimmer, Zahnersatz oder die attraktive Chefarztbehandlung.

Alternativ lassen sich diese Wahlleistungen über Ergänzungstarife abschließen. Eine Ablehnung aus Risikogründen wird bei PKV-Beihilfetarifen für Beamte prinzipiell ausgeschlossen. Maximal dürfen die Versicherer zum Ausgleich erschwerender Risiken einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent des tariflichen Beitrags erheben.

Nach der Antragstellung zum Beihilfetarif ist generell eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Anzahl der Beamten und Richter in Deutschland nach Beschäftigungsbereichen

Anzahl der Beamten und Richter in Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt, Erhebungszeitraum 30. Juni 2011, Veröffentlichung 2012

Grundsätzlich für Beamte auch möglich ist eine komplette Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – allerdings nur als Vollversicherung ohne Anspruch auf Beihilfe. Auch Beitragszuschüsse oder sonstige Beihilfeleistungen sind hier nicht vorgesehen.

Fazit: Die gesetzliche Krankenkasse stellt für Beamte in den wenigsten Fällen eine Option dar.

Wichtig: Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten Beihilfevorschriften nicht. Jene müssen sich gesetzlich versichern oder – bei überschreiten der Versicherungspflichtgrenze – in einen PKV-Volltarif wechseln.