Werden auf Grund einer schwerwiegenden oder chronischen Erkrankung Langzeitbehandlungen oder Langzeittherapien notwendig, werden die Kosten hierfür von der privaten Krankenversicherung erstattet.

Die freie Arztwahl ist ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung, denn auch Langzeitpatienten können ihren behandelnden Arzt wechseln, wenn es berechtigte Gründe dafür gibt. Langzeittherapien und Langzeitbehandlungen sind in allen medizinischen Bereichen für Mitglieder der privaten Krankenversicherung möglich und werden in den Kosten rückerstattet.

Der behandelnde Arzt entscheidet über die erforderliche Therapie

Gesund zu sein und auch zu bleiben, ist natürlich für die meisten Menschen das wichtigste. Deshalb sorgen viele Menschen mit einer privaten Krankenversicherung vor. Die private Krankenversicherung bringt gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung viele Vorteile. Diese wissen die Privatversicherten sehr zu schätzen. Die freie Wahl des Tarifes und der Leistungen, sofern diese auf Grund der Gesundheitsprüfung möglich sind und auch die freie Arztwahl sind Vorteile, auf die Privatversicherte nicht verzichten möchten. Doch auch die Behandlungsmöglichkeiten für Privatversicherte sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung weit aus umfangreicher. Das wird beispielsweise für chronisch Kranke und Privatversicherte mit einer sogenannten Volkskrankheit gerade bei Langzeittherapien und Langzeitbehandlungen sehr deutlich. Immer mehr Menschen sind auch in Deutschland von den sogenannten Volkskrankheiten oder chronischen Krankheiten betroffen, die Langzeitbehandlungen und Langzeittherapien erforderlich machen. Als Therapie werden in der Medizin die Maßnahmen bezeichnet, die zur Behandlung von Verletzungen und Krankheiten angewendet werden. Mit einer Therapie werden die Heilung, Beseitigung oder Linderung der Symptome beschleunigt und die körperlichen oder psychischen Funktionen wieder hergestellt. Auch anerkannte Heilverfahren werden als Therapie bezeichnet. Müssen Behandlungen und Therapien über einen langen Zeitraum oder über Jahre zur Anwendung kommen, um die Gesundheit wieder herzustellen oder zu erhalten, wird von Langzeitbehandlungen und Langzeittherapien gesprochen. Über die Art und Dauer der Langzeitbehandlungen und Langzeittherapien entscheidet der behandelnde Arzt. Die Behandlungen oder Therapien können sich je nach Schwere oder Verlauf der Krankheit deutlich von einander unterscheiden. Mitglieder der privaten Krankenversicherung erhalten die Kosten bei Langzeittherapien je nach Tarif zu einem bestimmten Prozentsatz oder ganz erstattet zurück.

Privatversicherte genießen den vollen Versicherungsschutz

Wer bereits Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, hat sich die Leistungen, die seine private Krankenversicherung für ihn erbringen soll, nach seinem Gesundheits- oder Krankheitszustand sowie seinen eigenen Wünschen bei Antragstellung ausgewählt. Stellt sich während seiner Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung eine schwere oder chronische Krankheit ein, die Langzeitbehandlungen zur Genesung und Wiederherstellung seiner Gesundheit erforderlich machen, muss nicht befürchten, dass der Versicherer die möglicherweise über Jahre oder gar ein Leben lang entstehenden Kosten für Langzeitbehandlungen und Langzeittherapien nicht erstattet. Auch muss der Privatversicherte in diesem Fall nicht mit der Erhöhung seines Beitrages rechnen. Eine Beitragserhöhung für einen einzelnen Privatversicherten auf Grund der Krankheit und der Behandlungen ist nicht möglich. Ein sehr wichtiger Bestandteil auch bei Langzeitbehandlungen und Langzeittherapien ist die Kommunikation zwischen dem Therapeuten und dem Patienten. Die Kommunikation trägt zum Behandlungserfolg bei, denn sie wird den subjektiven Bedürfnissen gerecht und verbessert die Möglichkeiten, einen besseren Behandlungsverlauf für den Patienten zu erreichen. Das Ziel von Langzeitbehandlungen ist es auch, das Fortschreiten oder körperliche Einschränkungen aufzuhalten. Hat der Privatversicherte bereits bei Antragstellung in die private Krankenversicherung eine Krankheit, die Langzeitbehandlungen und Langzeittherapien erfordert, muss dies bei der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dadurch bleibt der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit gegeben, frei zu entscheiden, ob sie den Antrag auf Eintritt in die private Krankenversicherung statt gibt oder nicht. Wird dem Antrag stattgegeben, kann die Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag für bestimmte Leistungen fordern oder Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einem Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft ist je nach Krankheit der Ausschluss bestimmter Leistungen oder ein Risikozuschlag durchaus möglich.

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Ein Versicherungsvergleich lohnt sich in jedem Fall

Vor der Antragstellung in eine private Krankenversicherung oder bei einem vorgesehenen Tarifwechsel sollte immer ein Vergleich der angebotenen Tarife, Leistungen und Wunschleistungen vorgenommen werden. Dieser Versicherungsvergleich kann von einem unabhängigen Versicherungsmakler vorgenommen werden, denn er vertritt immer die Interessen des Versicherungsnehmers. Aber auch mit einem Versicherungsvergleichsrechner kann der Vergleich durchgeführt werden. Bei der Wahl des Tarifes und der Leistungen müssen bereits vorhandene Krankheiten mit berücksichtigt werden.