Einige private Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung.

Der Trend geht immer mehr zur natürlichen Medizin, deswegen ist es vielen Patienten auch wichtig, eine private Krankenkasse zu finden, die ihren Versicherten eine Kostenübernahme einer Heilpraktikerbehandlung anbietet. Dies ist bei einigen Tarifen der Fall.

Im Gegensatz zur gesetzlichen kann die private Krankenkasse die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung übernehmen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt grundsätzlich nicht die Kosten, die durch eine Heilpraktikerbehandlung entstanden sind. Bei einer privaten Krankenkasse sieht da der Fall schon anders aus. Einige Versicherer bieten ihren Kunden die Kostenübernahme einer naturmedizinischen Behandlung an, was allerdings vom jeweils gewählten Vertrag abhängt. Bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss sollte der Versicherte deshalb darauf achten, ob und in welcher Höhe Heilpraktikerbehandlungen von der privaten Krankenkasse übernommen werden. Der Versicherte stellt seinen Vertrag oder seinen entsprechenden gewünschten Leistungskatalog selber zusammen und entscheidet, welche Leistungen er in Zukunft beanspruchen möchte. Diese Leistungen sind dann in den vertraglichen Bedingungen verankert. Der Versicherungsnehmer sollte also auch, im Falle einer gewünschten Heilpraktikerbehandlung prüfen, zu welchen Bedingungen eine Kostenübernahme erfolgt und welche Regelungen dafür gelten. Es kann zum Beispiel sein, dass die private Krankenkasse nicht die vollen Kosten einer solchen Behandlung übernimmt und die Zahlungen auf einen Höchstanteil begrenzt, der zwischen 50 und 80 Prozent liegen kann. Weiterhin kann es auch sein, dass die Versicherung eine Staffelung der Kostenübernahme anbietet. In diesem Fall wird jedes Jahr die Höhe des Erstattungsbeitrags angehoben.

Viele private Krankenkassen richten sich nach der GebüH

Für die Heilpraktikerbehandlung existiert, ähnlich wie bei Ärzten und Zahnärzten, eine Gebührenordnung, in der die durchschnittlichen Sätze festgelegt sind, die Heilpraktiker für eine Leistung veranschlagen können. Diese Gebührenordnung für Heilpraktiker bietet dann die Berechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen. Ähnlich wie beim allgemeinmedizinischen Arzt hat der Heilpraktiker auch einen Anspruch auf Wegegeld und Notfallgebühr, allein auf eine Erstattung von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel hat er keinen Anspruch. Weiterhin muss der Versicherte nachweisen, dass die Behandlung durch einen Heilpraktiker medizinisch notwendig ist, dann übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten entweder vollständig oder bis zu dem vertraglich vereinbarten Höchstsatz. Es kommt allerdings auch vor, dass Versicherte aufgrund einer Pflichtversicherung nicht in eine private Krankenkasse wechseln können, dennoch aber gerne sich einer Heilpraktikerbehandlung unterziehen möchten. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die diese Kostendeckung übernimmt. So ist es möglich, einen Heilpraktiker aufzusuchen und die Kosten nicht zahlen zu müssen, obwohl der Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Wer sich aber für eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse interessiert und bislang freiwillig versichert war, sollte gleich im Vorfeld die unterschiedlichen Angebote und Leistungen auf dem Sektor der Naturmedizin vergleichen. Es gibt verschiedene Arten der Behandlung, die zu den Naturheilverfahren zählen und als Ergänzung zur Schulmedizin als Heilpraktikerbehandlungen angesehen werden.

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Etablierte Heilpraktiker müssen einen detaillierten Nachweis erbringen

Als Heilpraktikerbehandlungen werden unter anderem Naturheilverfahren bezeichnet, die unter Verwendung von alternativen Heilmethoden durchgeführt werden. Ebenso werden bei diesen Behandlungen homöopathische Arzneimittel eingesetzt, meistens als Ergänzung zu einer schulmedizinischen Behandlung. Je nach Art des Tarifs übernimmt die private Krankenkasse die Kosten für die Leistungen, allerdings nur wenn der betreffende Heilpraktiker nachweisen kann, dass seine angewandten Heilverfahren keine Gefahr für die Gesundheit der Patienten darstellen. Hypnose, Akupunktur, Eigenbluttherapie und autogenes Training zählen unter anderem zu den Heilpraktikerbehandlungen, die von der privaten Krankenkasse übernommen werden. Chiropraktische Behandlungen zählten bis vor einigen Jahren noch zu dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, fielen dann aber den Rationalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Gesundheitswesen zum Opfer. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die chiropraktischen Behandlungen, die unter anderem dafür sorgen, dass die Beweglichkeit der Gelenke und der Wirbelsäule wieder hergestellt wird. Gerade bei schwerwiegenden Rückenleiden können diese Behandlungen den Patienten Linderung verschaffen. Auch bei der Raucherentwöhnung, der Therapie von Schmerzen oder bei psychischen Problemen kann eine alternative Behandlung durch einen Heilpraktiker helfen.