Steuerliche Entlastung durch das Bürgerentlastungsgesetz

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, das 2010 in Kraft getreten ist, wurden steuerliche Entlastungen für Kranken- und Pflegeversicherungen für die Versicherten der PKV und GKV gleichermaßen gültig. Die Maßnahmen schaffen einen gewissen Ausgleich zu den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen.

Das brachte das Bürgerentlastungsgesetz

Die Kosten für das Gesundheitswesen steigen allgemein. In Zusammenhang mit dem sich schnell entwickelnden medizinisch-technischen Fortschritt ist dies unvermeidlich. Die modernen medizinischen Verfahren erfordern einen großen Aufwand an Technik, aber auch an Medikation, neuen und modernen Hilfsmitteln. Jeder Versicherte, ob privat oder gesetzlich versichert, wünscht sich, im Krankheitsfall in den Genuss dieser neuen Erkenntnisse und Errungenschaften zu kommen. Das bedeutet vielfach auch finanziellen Mehraufwand, besonders für die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die zunehmende Eigenaufwendungen zu leisten haben.

Mit dem ab dem Jahr 2010 in Kraft getretenen Bürgerentlastungsgesetz wurden erhebliche Steuererleichterungen geschaffen. Das neue Gesetz schuf außerdem eine Grundlage für die steuerliche Gleichbehandlung von Versicherten in der Privaten Krankenversicherung und in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die steuerlichen Freibeträge, die auf die Aufwendungen für die Beiträge zur Krankenversicherung anzurechnen sind erheblich erhöht worden. Insgesamt soll das Gesetz in seiner Wirkung die Steuerzahler um den geschätzten Betrag von 9.3 Milliarden Euro im Jahr entlasten.

Von den neuen gesetzlichen Regelungen profitieren gleichermaßen die Arbeitnehmer, wie auch Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Vorausgegangen war dem Gesetz ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, worin die Höhe der Sonderausgabenabzüge für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als verfassungswidrig benannt wurde.

Für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung bedeutet dies unter anderem auch, dass jetzt die Beiträge für die privat versicherten Kinder vollständig steuerlich abgesetzt werden können.

Besondere Leistungen, die mit der einzelnen Privaten Krankenversicherung vereinbart wurden, bleiben von den Entlastungen aber unberührt. Das betrifft das Krankengeld, die besonderen stationären Tarife für Einbett- und Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

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Die wichtigsten Punkte im Bürgerentlastungsgesetz

Seit 2010 werden die Versicherungsbeiträge für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung in gleicher Weise steuerlich berücksichtigt. Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.

Als Maßstab dafür wird der Umfang der Leistungen der Gesetzlichen Kranken– und Pflegeversicherung angesetzt. Dieser ist auch gültig für die Versicherten der Privaten Krankenversicherung.

Die absetzbaren Höchstbeiträge betragen seit dem 1.1.2010 für ledige Arbeitnehmer, Rentner und Beamte 1.900 Euro.

Die absetzbaren Höchstbeiträge für ledige Selbstständige betragen seitdem 2.800 Euro.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren gelten in der Summe die jeweiligen Höchstbeiträge.

Zum Vergleich: für die Arbeitnehmer, Rentner und Beamten lagen die Höchstgrenzen bis dahin bei 1.500 Euro und für die Selbstständigen bei 2.400 Euro.

ÜberschreItung und Unterschreitung der Höchstbeiträge

Es kann natürlich vorkommen, dass die geltenden Höchstbeiträge im Jahr nicht erreicht werden. In diesem Fall können sonstige Vorsorgeaufwendungen in dem verbleibenden Rahmen die Höchstbeiträge noch geltend gemacht werden. Diese bleiben steuerlich unberücksichtigt bis die Höchstgrenze nach dem Gesetz erreicht ist.

Ebenso möglich ist der umgekehrte Fall. Der Höchstbeitrag wird mit den tatsächlich erbrachten Aufwendungen überschritten. Dann gilt für die Summe, die über der Höchstgrenze liegen natürlich keine Entlastung. Dennoch wirkt die steuerliche Entlastung hier ebenfalls, da insgesamt weit mehr vom Beitragsaufkommen als in früheren Jahren berücksichtigt wird.

Jetzt lohnt sich der PKV Vergleich erst recht

Durch das Bürgerentlastungsgesetz konnten ganz erhebliche steuerliche Erleichterungen durchgesetzt werden. Damit lohnt sich der Vergleich der einzelnen privaten Krankenversicherer nun erst recht. Eigentlich sind dadurch nämlich die Bedingungen für die Private Krankenversicherung günstiger geworden. Auch die Absetzbarkeit der Beiträge in der PKV für die Kinder ist eine spürbare Entlastung. Wenn dann noch eine günstige Private Krankenversicherung mit guten Leistungen gefunden wird, steht einer Versicherung, die den eigenen Wünschen entspricht eigentlich nichts mehr im Wege.

Für so manchen, der vor der Wahl steht, sich für die private oder gesetzliche Versicherung zu entscheiden, dürfte es sich wirklich lohnen, auch die steuerlichen Möglichkeiten mit einzurechnen. So wie sich die Steuerentlastungen seit 2010 darstellen, stellen sich nämlich die Prämien für die Private Krankenversicherung sehr viel günstiger dar.