Während der Selbstständigkeit können sich Selbstständige privat krankenversichern. Wird die Selbstständigkeit jedoch aufgegeben, stehen einige Optionen zur Verfügung, um auch weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

Bei Aufgabe der Selbstständigkeit ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die private Krankenversicherung kann mit einem günstigeren Tarif erhalten bleiben.

Selbstständige in der privaten Krankenversicherung

Jeder der sich selbstständig machen möchte, steht vor der Entscheidungsfrage, was die zukünftige Krankenversicherung betrifft. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge prozentual vom Verdienst berechnet. Für Gründer einer Selbstständigkeit bietet die gesetzliche Krankenversicherung zudem ermäßigte Beitragssätze an. Die private Krankenversicherung dagegen berechnet die Beiträge an der Zahl der zu Versichernden und abhängig vom Risiko. Grundsätzlich ist es Freiberuflern und Selbstständigen möglich, ein Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden. In der privaten Krankenversicherung für Selbstständige werden die Beiträge nach dem Einkommen der Versicherten berechnet und sie können zudem individuell gestaltet werden. Selbstständige haben wie andere privat Versicherte freie Arzt- und Krankenhauswahl und sie müssen keine Zuzahlung bei medizinisch notwendigen Medikamenten zahlen. Sie können auch ihre Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung mitversichern. Aber Selbstständige mit einem nur geringen Einkommen haben auch die Möglichkeit, während ihrer Selbstständigkeit eine Basisabsicherung als Tarif zu wählen. Er gewährleistet die medizinische Grundversorgung. Mit dem Standardtarif sind Selbstständige mit deutlich mehr und besseren Leistungen abgesichert. Doch leider passiert es zu oft, dass die Selbstständigkeit aus den verschiedensten Gründen aufgegeben werden muss.

Wenn die Selbstständigkeit aufgegeben werden muss

Wenn Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben oder aufgeben müssen, stellt sich erneut die Frage nach der Krankenversicherung. Bei Aufgabe der Selbstständigkeit ist es nicht in jedem fall möglich, in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Wenn es jedoch für Selbstständige nicht möglich ist, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, dann bleibt nur der Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif oder in den Basistarif zu wechseln. Mit ihm kann der Versicherungsschutz den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Der Basistarif für Selbstständige, die ihre Selbstständigkeit aufgeben, gleicht in etwa den Leistungen und Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif ist besonders für kranke Menschen und alle Personen mit einem geringen Einkommen geeignet. Wer in seinem Tarif hohe Risikozuschläge wegen seines Gesundheitszustandes zahlen muss, kann die Beitragskosten mit dem Basistarif deutlich senken. Ein Zuschuss zum Basistarif kann ebenfalls beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen kleineren monatlichen Beitrag zu zahlen, um den Tarif zu erhalten. Damit wird auch eine erneute Gesundheitsprüfung bei Wiedereintritt in die private Krankenversicherung umgangen. Nimmt der Selbstständige nach Aufgabe seiner Selbstständigkeit eine neue Arbeit auf und möchte in der privaten Krankenversicherung bleiben, sollte er dies auch seinem neuen Arbeitgeber mitteilen. So wie der neue Arbeitgeber bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anteil zur Krankenversicherung in Höhe von 50 Prozent zahlen muss, trägt er diesen auch, wenn der ehemalige Selbstständige in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben möchte. Eine weitere Option ist, die Selbstbeteiligung zu erhöhen oder den Anbieter zu wechseln. Bei einem Anbieterwechsel jedoch sollten alle Leistungen des alten und des neuen Tarifes genau miteinander verglichen werden. Unter Umständen kann der Verlust der angesammelten Rückstellungen drohen.

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Wenn ein Verbleib bei Aufgabe der Selbstständigkeit in der privaten Krankenversicherung nicht möglich ist

Nicht jedem Selbstständigen ist es bei Aufgabe seiner Selbstständigkeit aus den verschiedensten Gründen möglich, auch weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Das bedeutet dann für ihn, dass er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss, da in Deutschland jeder krankenversichert sein muss. Doch auch das ist nicht so ganz einfach, denn dafür gibt es Sonderregelungen. Geht der einstige Selbstständige in ein Arbeitnehmerverhältnis, muss er das Gewerbe abmelden. Wird sein Einkommen daraufhin deutlich geringer als die festgelegte Versicherungspflichtgrenze, kann er problemlos in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Außerdem besteht für ihn die Möglichkeit, vorausgesetzt, er hat einen Lebens- oder Ehepartner, in dessen Familienversicherung zu wechseln. Ist der ehemalige Selbstständige allerdings älter als 55 Jahre, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich. Auch hier ist die einzige Ausnahme die Familienversicherung über den Lebens- der Ehepartner. Dann darf der ehemalige Selbstständige aber kein eigenes Einkommen haben.