Wer in die Private Krankenversicherung eintreten möchte, muss sich zuvor einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Im Jahr 2011 wurde es für die zukünftigen Versicherten vereinfacht, in die Private Krankenversicherung einzutreten. Aber nach wie vor müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So müssen sich Interessierte auch einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Die Private Krankenversicherung prüft genau

Um in die Private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, muss zu Beginn der Antrag ausgefüllt werden. Hierzu gehört auch die Gesundheitsprüfung, die der Kunde mit großer Sorgfalt und wahrheitsgemäß ausfüllen sollte. Denn nach diesen Angaben, die der Kunde macht, stuft die Private Krankenversicherung diesen später ein. Sind keine besonderen Vorkommnisse in der Krankheitsgeschichte in den letzten Jahren vorhanden, ist dies von Vorteil. Doch auch wenn diese vorhanden sein sollten, heißt dies nicht gleich automatisch, dass die Private Krankenversicherung den Antrag ablehnt. Jedoch ist es dadurch möglich, dass die Private Krankenversicherung eventuelle Risikozuschläge oder ähnliches berechnet. Denn die Private Krankenversicherung möchte schon vorab wissen, wer in Zukunft bei ihr Kunde werden möchte. Die gemachten Angaben sollten aus diesem Grund gut überlegt werden.

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Schon im Antrag möchte die Private Krankenversicherung viel wissen

So wird in der Regel nach dem Krankheitsbild der letzten 5 bis 10 Jahre gefragt. Das heißt nicht, dass hier jede Grippe oder ähnliches vom Kunden angegeben werden muss. Viel mehr interessiert die Private Krankenversicherung, ob es im gefragten Zeitraum Operationen oder schwerwiegende Krankheiten gab. Hierbei wird in der Regel auch nach der psychischen Verfassung des Antragstellers gefragt. Die Private Krankenversicherung prüft die vom Antragsteller gemachten Angaben sehr genau. So werden die angegeben Ärzte kontaktiert, um sich das Gesundheitsbild von der Fachseite bestätigen zu lassen. Je nachdem, ob Atteste oder ähnliches vom Versicherer vom angegeben Arzt angefordert werden, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Gleiche geschieht bei eventuellen Krankenhausaufenthalten. Auch hier kann das Krankenhaus kontaktiert werden. So kommen spätestens an dieser Stelle der Gesundheitsprüfung auch verschwiegene Details zum Vorschein. Um davor geschützt zu sein, sollte der Antragsteller und spätere Kunde von Beginn an ehrlich bei den Angaben für die Private Krankenversicherung sein. Auch bei den Angaben für die zahnmedizinische Behandlung gilt das gleiche Prinzip. Je nachdem, wie sich die Gesundheitsprüfung vom Versicherer gestaltet, kann es sein, dass diese länger dauern als geplant. Daher heißt es für den Antragsteller nicht gleich, dass sein Antrag abgelehnt wurde, nur weil er einige Zeit nichts vom Versicherer hört. Ist der Antragsteller noch jung und ohne besondere Auffälligkeiten im medizinischen Bereich, kann es sein, dass der Antrag schneller genehmigt wird als erwartet. Von der Schweigepflicht werden die Ärzte in einer Klausel im Antrag, die durch die Unterschrift bestätigt wird, entbunden. Somit kann die Private Krankenversicherung alle erforderlichen Details in Erfahrung bringen.

Der Versicherer entscheidet, wie der Antragsteller eingestuft wird

Sind alle erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls Atteste vom Antragsteller bei der Privaten Krankenversicherung eingegangen, kann die Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Je nachdem, wie der bisherige Gesundheitszustand des Antragstellers ist, wird dieser später einem Tarif zugeordnet. Hierbei kommen weitere Faktoren wie unter anderem das Eintrittsalter und das Geschlecht zum Tragen. Sind im Lebensverlauf des Antragstellers schon Besonderheiten, wie schwerwiegende Erkrankungen oder besondere Operationen vertreten, kann es sein, dass die Private Krankenversicherung einen sogenannten Risikozuschlag oder ähnliches verlangt. Ist die Gesundheitsprüfung ohne besondere Probleme verlaufen, wird der Antrag vom Versicherer in der Regel angenommen. Dann besteht für den Versicherten Versicherungsschutz und damit Kostenübernahme ab dem von ihm angegeben Zeitpunkt.

Grundsätzlich sollte von Beginn an vom Antragsteller mit offenen Karten gegenüber dem Versicherer gespielt werden. Denn stellt dieser bei der Gesundheitsprüfung fest, dass Angaben zum Gesundheitszustand verschwiegen oder zurück gehalten wurden, ist es sehr schnell möglich, dass der Antrag auf Grund dessen abgelehnt wird. Es ist grundsätzlich ratsam, wer Interesse hat Kunde der Privaten Krankenversicherung zu werden, der sollte möglichst jung einen Antrag stellen. Denn in jungen Jahren sind meist noch keine Krankheiten oder Operationen vorhanden. So ist die Gesundheitsprüfung für beide Seiten am Besten.