Der Versicherte muss die Arztrechnungen bis auf Ausnahmen vorstrecken.

Ein Privatpatient muss in der Regel alle Rechnungen, die bei einem Arztbesuch anfallen, selber zahlen und bekommt dann den Rechnungsbetrag, je nach Tarif, auch vollständig von der privaten Krankenkasse erstattet.

Privatpatient ist der Vertragspartner des Arztes nicht die Versicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Rechnung des Arztes direkt an die jeweils zuständige Krankenkasse versendet. Der Versicherte muss also, außer den normalen zusätzlichen Leistungen und der Praxisgebühr, nichts zahlen. Anders gestaltet sich der Fall bei der privaten Krankenkasse, wo der Versicherte die Rechnung direkt vom Arzt ausgehändigt oder zugeschickt bekommt. Dadurch erhält der Patient einen besseren Einblick über die Kosten im medizinischen Sektor, hat aber allerdings auch einen größeren bürokratischen Aufwand zu tätigen als bei der gesetzlichen Krankenkasse notwendig ist. Zuallererst begleicht er die Rechnung und reicht dann die Kosten bei seiner privaten Krankenkasse ein. Nach Ablauf einer gewissen Frist, in der die private Krankenkasse die Notwendigkeit der Behandlung und die veranschlagten Kosten prüft, erhält der Versicherte in der Regel den vollen Betrag erstattet. Manche Versicherungsnehmer reichen auch erst die Rechnung ein und bezahlen den Arzt erst dann, wenn das Geld auf ihrem Konto eingegangen ist. Auch diese Vorgehensweise ist grundsätzlich möglich, da die Prüfungsfrist der privaten Krankenkasse meist nur maximal 14 Tage beträgt. Einige Ärzte bestehen aber auf eine sofortige Begleichung der Rechnung, so dass bei einer Verzögerung eventuell Mahnkosten anfallen könnten, die von der privaten Krankenkasse selbstverständlich nicht übernommen werden, sondern vom Versicherten selber getragen werden müssen.

Rezepte und Medikamente müssen immer sofort bezahlt werden

Im Gegensatz zu ärztlichen Behandlungen, die nach Erhalt der Rechnung beglichen werden können, müssen Medikamente und die anfallende Rezeptgebühr direkt in der Apotheke gezahlt werden. Rezept und ein entsprechender Beleg über die getätigte Zahlung müssen dann vom Versicherungsnehmer bei seiner privaten Krankenkasse eingereicht werden. Wiederum nach Ablauf einer gewissen Frist werden die Kosten dem Versicherungsnehmer erstattet. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ändert sich die Vorgehensweise. Der Versicherte unterzeichnet eine Kostenübernahmeerklärung, die dem Patienten bereits vor der Aufnahme ausgehändigt wird. Dadurch ist eine direkte Abrechnung zwischen dem Krankenhaus und der jeweiligen privaten Krankenkasse gewährleistet, ohne dass der Versicherte in Vorleistung treten müsste. Denn gerade bei einem längeren Krankenhausaufenthalt können sonst horrende Kosten auflaufen, die das Budget des Versicherten wahrscheinlich sprengen könnten. Einzige Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang die Behandlung durch den Chefarzt. Sofern der Versicherte diese Zusatzleistung in seinem Tarif hat, rechnet der Chefarzt direkt mit dem Versicherten ab. Natürlich werden diese Kosten dann auch von der privaten Krankenkasse erstattet.

Die Erstattung der Leistungen hängt eng mit dem gewählten Tarif zusammen

Der Versicherte einer privaten Krankenkasse hat die Wahl seiner medizinischen Versorgung und zusätzliche Leistungen selber in der Hand. Bereits vor Abschluss einer Mitgliedschaft sucht er sich einen passenden Tarif aus, der seinen Ansprüchen gerecht wird. Kommt es dann zum Eintritt eines Versicherungsfalls, kann es vorkommen, dass die private Krankenkasse nicht alle Leistungen im vollen Umfang erstattet. Dies hängt zum einen mit der Art des gewählten Tarifs zusammen, zum anderen kommt es auch darauf an, ob der Versicherte eine private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung gewählt hat. Bisweilen kommt es vor, dass ein Versicherter einen Leistungsausschluss für bestimmte Behandlungen festgelegt hat, um seine monatliche Prämie zu senken. Sollten dieser ausgeschlossenen Leistungen nun in Anspruch genommen werden, so werden sie nicht von der privaten Krankenkasse erstattet, auch nicht bis zu einem gewissen Teil, wie es bei einer Selbstbeteiligung der Fall wäre. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich im Vorfeld darüber zu informieren, welche Leistungen im gewählten Tarif bereits vorhanden sind. Außerdem sollte überlegt werden, welche optionalen Leistungen noch Sinn machen, was sehr stark mit der jeweiligen gesundheitlichen Situation des Versicherten zusammenhängt. Erst unter Berücksichtigung dieser Punkte macht die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse Sinn und der Versicherte kann in den vollen Genuss der Annehmlichkeiten auf dem Gesundheitssektor kommen.

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