Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung kann eine gute Sicherung des eigenen Vermögens bieten.

Die Kosten bei einem Pflegefall werden nicht komplett von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. In diesem Fall wird nicht nur die Rente der Betroffenen, sondern auch eventuell vorhandenes Vermögen und Wohneigentum herangezogen.

Eine Pflegezusatzversicherung bietet Sicherheit für das eigene Vermögen

Durch die steigende Lebenserwartung und die Anhebung des durchschnittlichen Lebensalters steigen auch die Pflegefälle. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, abhängig von der jeweils festgestellten Pflegestufe, ein monatliches Pflegegeld, das in schweren Fällen bis zu 1.750 Euro im Monat betragen kann. Doch gerade wenn die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung unumgänglich ist, decken die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung meistens nicht die Kosten für einen Heimplatz. Die Rente der Betroffenen, Wohneigentum und eigenes Vermögen werden herangezogen, um die sehr hohen Kosten bezahlen zu können. Meistens werden auch noch die Kinder der Pflegebedürftigen herangezogen, um die Finanzierung des Heimplatzes zu ermöglichen. Doch nicht nur bei der Unterbringung im Heim können Deckungslücken entstehen, sondern auch bei der ambulanten Pflege. In manchen Fällen können zwischen dem Pauschalbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung und den Kosten für die häusliche Pflege bis zu 2.000 Euro Differenz liegen. Eine Pflegezusatzversicherung macht Sinn, denn sie zahlt bei Eintritt des Pflegefalls je nach Art der abgeschlossenen Police die zusätzlichen Kosten, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt werden. Zwei Arten stehen bei der Pflegezusatzversicherung den Versicherten zur Verfügung.

Die Pflegekostenversicherung stockt den Pauschalbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung auf

Mit dem Abschluss einer Pflegekostenversicherung ist es möglich, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sinnvoll zu ergänzen. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt lediglich den Grundbedarf der Betroffenen ab und eine Pflegekostenversicherung übernimmt in der Regel und je nach Art der abgeschlossenen Versicherung die restlichen Kosten, die durch den Pflegefall entstehen. Nach Abzug des Anteils der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die restlichen Kosten durch die Pflegekostenversicherung erstattet, was bedeutet, dass diese Art der Versicherung nicht tageweise bezahlt, sondern bei Auftreten der Mehrbelastungen. Der Versicherte muss bei einer Pflegekostenversicherung den Mehrbedarf mit entsprechenden Quittungen, Rechnungen und Rezepten nachweisen. Allerdings ist vor Abschluss einer solchen Versicherung darauf zu achten, dass die Kosten für Unterbringung auch übernommen werden. Manche Versicherungspolicen übernehmen die Kosten für einen Heimplatz, so dass der Versicherte wieder selber in der Pflicht steht. Grundsätzlich liegen die Beiträge für eine Pflegekostenversicherung etwas höher als bei einer Pflegetagegeldversicherung, wobei die Beiträge für Frauen fast doppelt so hoch sind als bei den männlichen Versicherten. Dieses Phänomen hängt mit der durchschnittlich höheren Lebenserwartung bei Frauen zusammen. Die Beiträge richten sich weiterhin nach dem gewünschten Umfang der Leistungen und dem zu erwartenden Risiko eines Pflegefalls. Weiterhin ist darauf zu achten, dass bei der Pflegekostenversicherung vertraglich eine gewisse Wartezeit besteht, bevor die Versicherung im vollen Umfang greift. Deswegen sollte mit dem Abschluss einer solchen Versicherung möglichst nicht zu lange gewartet werden. Im Gegensatz zur Pflegekostenversicherung wird bei der Pflegetagegeldversicherung ein täglicher Pauschalbetrag gezahlt, der sich nicht nach den entstandenen Kosten richtet und dessen Höhe im Vorfeld vertraglich festgelegt worden ist.

Sicherheiten im Alter schaffen, durch eine zusätzliche Pflegeversicherung.

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Eine Pflegetagegeldversicherung bietet auch eine gute Absicherung bei der häuslichen Pflege

Im Gegensatz zur Pflegekostenversicherung zahlt die Pflegetagegeldversicherung einen pauschalen, täglichen Betrag, der sich nach der bestehenden Pflegestufe richtet. Es spielt keine Rolle, welche Höhe die tatsächlichen Kosten dabei haben. Das hat zum Vorteil, dass die Pflege durch Angehörige in ausreichendem Maße finanziell honoriert werden kann, was bei einer Pflegekostenversicherung nicht der Fall ist. Allerdings ist auch vor Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung einiges zu bedenken. Das Risiko einer möglichen Kostensteigerung ist nicht abgedeckt, außer es wird eine dynamische Anpassung der Beiträge zur Pflegetagegeldversicherung vorgenommen. Im Wesentlichen orientiert sich die Höhe der Beiträge an drei entscheidenden Punkten. Zum einen wäre da das Eintrittsalter des Versicherten zu nennen. Je älter ein Versicherungsnehmer bei Abschluss der Pflegetagegeldversicherung ist, desto höher werden auch die monatlichen Beiträge sein, wobei ein Abschluss bei Personen über 60 Jahren generell eher abschlägig gewertet werden wird. Der Gesundheitszustand des Versicherten ist das zweite Kriterium, der bei Eintritt sorgfältig geprüft wird. Sollte eine chronische Erkrankung bei Abschluss der Pflegetagegeldversicherung vorliegen, so wird im Allgemeinen ein höherer Beitrag fällig, da das Risiko sich erhöht. Das letzte Kriterium ist das Geschlecht. Ähnlich wie bei der Pflegekostenversicherung zahlen Frauen auch bei der Pflegetagegeldversicherung einen höheren Beitrag als die männlichen Versicherungsnehmer. In jedem Fall kann der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung bieten und bei Eintritt des Pflegefalls das eigene Vermögen und das Eigenkapital der Angehörigen sichern.