Der alte Mensch als Kostenfaktor

Personen zu Aussagen zu gewinnen ist äußerst schwierig, da Angehörige befürchten, dass die Heimbewohner dann darunter zu leiden haben. Gleiches beobachtet man bei vielen Patienten auch gegenüber Ärzten, Zahnärzten, dem Krankenhaus. Man braucht den Arzt für Notfälle, Hausbesuche etc. und fürchtet, diese Leistungen nicht mehr oder nur unzureichend zu bekommen, wenn man Kritik übt.

Die Entwicklung in der Pflege gewinnt in letzter Zeit immer mehr an Brisanz. Vor allem der enorme Kostendruck, insbesondere in der ambulanten Pflege, nimmt immer weiter zu.

Vor allem in der stationären Pflege gelingt es seit Jahren nicht mehr, mit den Kostenträgern einvernehmlich die strukturellen Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards festzulegen. Für die Einrichtungen wird es zunehmend schwerer, aus Mangel an gesellschaftlicher Anerkennung geeignetes und qualifiziertes Personal zu finden.

Vor allem aber durch die Zunahme demenzieller Erkrankungen sowie von Bewohnern, die im Sterben liegen, sind die Anforderungen an das Personal in Alten- und Pflegeheimen deutlich gestiegen. Weder Personalmenge noch Personalplanung und -einsatz haben mit dieser Entwicklung Schritt gehalten.

Dies gilt gleichermaßen aber auch für die Qualifikation der Mitarbeiter. Wird die Pflegeversicherung in diesen Punkten nicht weiterentwickelt, wird eine zukunftsfähige Altenpflege nicht mehr möglich sein. Vielmehr müssen die Pflegeleistungen an den individuellen Bedürfnissen des pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet werden.

Wenn viele Heimbewohner erzählen, dass sie lieber sterben möchten, kann man diese Personen mittlerweile nicht mehr guten Gewissens zum Weiterleben motivieren; denn dieses Leiden bedeutet für viele Ältere nur noch Leiden.

Menschenunwürdige Pflege: ein erschütterndes Bekenntnis – dass die Misere auch noch totgeschwiegen wird: ein Skandal. Wer auspackt, bleibt anonym oder hält gleich den Mund. Denn es handelt sich in den meisten Fällen nicht um so genannte Einzelfälle, sondern vielmehr um strukturelle Defizite.

Und die Angehörigen, die Öffentlichkeit, die Politiker, die Ärzte: Sie alle tun so, als haben sie von alledem nichts gewusst. Und das alles in einem Land, das zu den reichsten der Welt gehört.

Sie alle berufen sich auf ihre politischen und hippokratischen Eide, werden aber nur dann aktiv, wenn es um Honorarfragen geht. Doch wer in dieser Situation nicht aufschreit und diese Misere öffentlich anprangert, der macht sich an den schlimmen Missständen mitschuldig.

Unerträgliches Dahin-Vegetieren pflegebedürftiger Menschen

Immer mehr alte Menschen werden mit Gewalt verwaltet; dass Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen ans Bett gefesselt werden, ist heutzutage keine Ausnahme. Selten zuvor sah man so viele verzweifelte, erschöpfte und resignierte Angehörige und Pflegekräfte.

Die Devise lautet immer mehr: Pille statt Beziehung – einschließen, festbinden, isolieren, ruhigstellen. Und das Schlimmste daran: die Gewaltbereitschaft gegen Ältere nimmt zu. Es kann heute nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden.

Vor allem lassen sich die in den Pflegeversicherungsgesetzen vorgesehen Leistungen (Körperpflege, Ernährung etc.) nicht allein auf diese körperlichen Grundbedürfnisse reduzieren. Umfassender Schutz bedeutet vielmehr die zusätzliche Förderung des psychischen und sozialen Wohlbefindens sowie den Erhalt und die Förderung der Persönlichkeit eines jeden Pflegebedürftigen.

Menschen in Alten- und Pflegeheimen verlangen nach einer ganzheitlichen, die Menschenwürde achtende sowie den individuellen Bedarf berücksichtigende Pflege – und haben auch ein Recht darauf!

Stattdessen aber scheuen sich bislang alle beteiligten Institutionen, die Lösung eines Verfahrens zur Pflege- und Personalbedarfsbemessung mit zu tragen. Dies gilt für die Pflegekassen gleichermaßen wie für die Sozialhilfeträger.

Doch das hat allein den Grund darin, dass diese Institutionen befürchten, dass dann die strukturellen Defizite als auch die personelle Unterausstattung in der Pflege nicht mehr zu leugnen wären.

Auf der anderen Seite hat es aber auch „viel Gutes“ für die Institutionen: Ohne Verfahren und Verordnungen lässt sich ungeniert auch hohe Pflegequalität zu niedrigen Preisen verlangen – und immer mit dem Hinweis darauf, dass noch nicht alle Wirtschaftlichkeitsreserven in den Pflegeeinrichtungen ausgeschöpft wären.

So aber fordert die Realität eines „normalen Pflegealltags“ zum Beispiel die Unterernährung heraus: Letztes Essen (Abendessen) um 16.30 Uhr. Danach gibt es die nächste Mahlzeit erst wieder zum Frühstück.

Auch die Nachtwache (ab 19 Uhr) ist in den meisten Fällen nicht in der Lage, noch eine Zwischenmahlzeit wie z. B. Obst, Joghurt oder Getränke zu verabreichen, da eine Wache oftmals für bis zu 100 Bewohner (!) zuständig ist.

In vielen Fällen besteht diese Wache noch nicht einmal aus einem Altenpfleger, sondern vielmehr nur aus einem Zivildienstleistenden oder einer Aushilfskraft. Ein Armutszeugnis mit Blick auf den sich aus dem Pflegeversicherungsgesetz ergebenden gemeinsamen Auftrag, die Pflegeinfrastruktur wenigstens „artgerecht“ zu gestalten.

Nahrungsentzug als Strafe, Schlagen bis zur Patiententötung

Sowohl in deutschen Kliniken als auch in Altenheimen leiden bis zu 50 Prozent der Patienten an Mangelernährung. In diesem Zusammenhang hat die deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin eine Studie herausgebracht, die nahe legt, dass die schlechte Ernährung mit der hohen Sterberate zusammenhängt. In den meisten Fällen konnte die Mangelernährung bei den Patienten schnell festgestellt werden:

  • die Knochen standen hervor,
  • die Kleidung war zu groß,
  • der Appetit zu gering,
  • der BMI befand sich unter 21,
  • das Gesicht sah „abgemagert“ aus.

Wer solche Merkmale feststellt, sollte sofort handeln, insbesondere dann, wenn die Patienten unterernährt sind. Sprechen Sie mit dem zuständigen Hausarzt, denn häufig kann eine Zusatzernährung Abhilfe schaffen. In schwerwiegenden Fällen sollten Sie umgehend die Staatsanwaltschaften bzw. die Gesundheitsämter informieren.

Ein Mangel an Vitaminen und Folsäure erhöht die Gefahr eines Dekubitus

Pflegeheimbewohner sind nicht nur zu 50 Prozent unterversorgt, was die Ernährung anbelangt. Oft fehlt es den älteren Menschen an ausreichenden Vitaminen und Folsäure.

Die große Gefahr: Lange bevor der Mangel überhaupt festgestellt wird, treten bereits Störungen des Immunsystems auf: Wunden verheilen schlecht und die Infektionsgefahr erhöht sich. Aus diesem Grund sollten bereits am ersten Tag einer Klinikaufnahme hohe Dosen von Vitaminen verabreicht werden. Doch die Realität sieht anders aus.

Der Alltag für viele Bewohner: Das Essen wird nur hingestellt und nach zehn Minuten wieder abgeräumt. Ob etwas gegessen wurde, ist nicht von Interesse. Auch Gewichtskontrollen sind zu kostspielig bzw. zu aufwändig.

Oft werden sogar noch die Angehörigen gebeten, dem Pflegebedürftigen regelmäßig das Essen einzugeben. Die Einrichtungen rechnen diese Leistung zwar ab, können aber andererseits diese sich nicht mehr leisten. Die Folge: Patienten, die keine Angehörigen haben, erfahren hier eine lebensbedrohliche Benachteiligung.

Aus Kostengründen kommt es in manchen Fällen sogar so weit, dass von der Heimleitung angeordnet wird, kein Essen und keine Medizin mehr an die Patienten zu geben. Auch wird in vielen Alten- und Pflegeheimen bewusst zu wenig zum Trinken gegeben, damit nicht ins Bett genässt wird.

Oder aber man stellt die Getränke ins Zimmer – allerdings so, dass sie für den Patienten unerreichbar sind. Hieraus resultiert dann letztendlich die Statistik, dass an rund 800.000 Heimbewohnern in der Bundesrepublik täglich ungefähr 400.000 freiheitsentziehende Maßnahmen vorgenommen werden.

Hierzu gehören aber auch Maßnahmen wie psychische Manipulation. Diese reichen von Demütigung über Drohung bis hin zu Beschimpfungen und Patiententötung durch Schlagen.

Gequält mit Fesseln und Katheder

Beispiele struktureller Defizite:

  • Umgang mit Medikamenten
    Jedem Pflegebedürftigen muss genügend Pflegepersonal zur Verfügung stehen, damit auch eine persönliche Aussprache möglich ist. Er muss auch die Möglichkeit haben, seinen Zimmerpartner frei wählen zu dürfen.
  • Missbrauch freiheitsberaubender Maßnahmen
    Jedem Pflegebedürftigen steht Freiheit und der Umgang mit seiner Familie zu. Er muss die Gewissheit haben, auch in der Stunde seines Todes nicht allein gelassen zu werden.
    Wesentliche Bedürfnisse der Pflegebedürftigen, z.B. nach sozialer Betreuung und Kommunikation, werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vernachlässigt und sind aufgrund des immer extremer werdenden Zeitdrucks der Pflegemitarbeiter nicht einmal mehr freiwillig zu erbringen.
  • Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung
    (Flüssigkeitsmangel, mangelnde Hilfestellung beim Essen). Viele Senioren sind völlig ausgetrocknet bzw. unterernährt! Daher muss jeder Pflegebedürftige täglich seine Mahlzeiten und ausreichend Flüssigkeiten erhalten. Und zwar in einem Tempo, in dem er kauen und schlucken kann.
    25 % aller Patienten, die vor ihrem Tod noch aus Alten- und Pflegeheimen ins Krankenhaus verlegt werden, litten an akuten Folgeschäden einer mangelhaften Pflege (ausgetrocknet, ausgehungert, wund gelegen). Als Todesursache wird aber angegeben: Herzversagen.
  • Inkontinenzversorgung
    (vergebliche Äußerung der Bitte, auf die Toilette gebracht zu werden) Deshalb muss jeder Pflegebedürftige zur Toilette gehen dürfen, wann er will. Alten- und Pflegeheimbewohner verweigern von sich aus Getränke aus Angst, einzunässen und stundenlang im Nassen liegen zu müssen bzw. Ärger vom Personal zu bekommen, weil sie schon wieder so viel Arbeit machen.
  • Drängen der Heimbewohner zu Pflegeklasse III
    (in den meisten Fällen spielt hier der MDK nicht mit). Daher muss jeder Pflegebedürftige das Recht haben, täglich gewaschen, angezogen und gekämmt zu werden und sein Gebiss im Mund zu tragen. In der stationären Pflege führt dies für demenziell erkrankte und behinderte Menschen zur Leistungsausgrenzung bzw. Leistungsreduzierung.
  • Ärzte werden trotz mehrmaliger Aufforderung zu spät informiert
    Magensonden/Infusionen müssen nach ausdrücklicher und regelmäßiger kontrollierter medizinischer Indikation verordnet werden.
  • Rechnungsstellungen sind intransparent oder zu hoch
    Jedem Pflegebedürftigen bzw. dessen Angehörigen muss die Gelegenheit dazu gegeben werden, die Rechtfertigung der Pflegeleistungen in seinen Bestandteilen nachzuprüfen. Die Pflegesatzdeckelungen führen zu einer Personalreduzierung bzw. zum Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem Personal, bei gleichzeitig steigenden Bedarfen in der stationären Pflege (immer mehr Schwerstpflegebedürftige).
  • Nichtbearbeiten, Verschleppen oder Abwiegeln von Beschwerden der Angehörigen durch die Heimleitung
    Jeder Pflegebedürftige muss auf Wunsch täglich sein Bett verlassen dürfen, um an die frische Luft zu kommen. Wegfall der verrichtungsbezogenen und funktionalen Satt- und Sauberpflege – hin zur ganzheitlichen Orientierung der Pflegequalität. Zudem fehlt es an einer einvernehmlichen Beschreibung der erforderlichen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Qualität sowie über einen Konsens über die notwendige Quantität und Qualität des einzusetzenden Personals (sog. Pflege- und Personalbedarfsbemessung).
    Fakt ist jedoch: Die Bedürfnisse eines Menschen, die Tag für Tag unterschiedlich sind, lassen sich nicht in statistisch festgelegte Leistungskomplexe zwängen.

 

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