Beiträge für Selbstständige: Neuerung ab 1. Januar

Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler treten ab dem 1. Januar 2018 neue Regeln zur Festlegung der Beitragshöhe in Kraft.

Entsprechend dem seit April 2017 geltenden Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) verändern sich die Beitragsberechnungen. Die Regelung sieht vor, dass die Beiträge künftig rückwirkend anhand des reealen Einkommens berechnet werden (Artikel 1 Nr. 16b).

In der Praxis dürften viele der rund 2,2 Mio. Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung Nachzahlungen erwarten. Die Krankenversicherungsbeiträge werden zunächst vorläufig festgesetzt. Liegt der nächste Steuerbescheid vor, wird die endgültige Höhe berechnet.Bleibt der vorläufige Wert unter den definitiven Beiträgen, muss der Versicherte nachzahlen. Experten raten dazu, Rückstellungen zu bilden. Im Umkehrschluss sind demnächst aber auch Beitragserstattungen denkbar. Bisher war dies nicht der Fall.


In der Vergangenheit wurde der Kassenbeitrag auf Basis des letzten Einkommenssteuerbescheids berechnet und blieb bis zur Erteilung des nächsten Bescheids Berechnungsgrundlage.

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