Pflegeriester macht Private Pflegeversicherungen teurer

Fünf Euro im Monat staatliche Förderung für eine Private Pflegeversicherung? Das hört sich gut an, werden viele denken – doch es liegt wahrscheinlich bei all dem Schönen ein Trugschluss vor. Denn wie bei der Riester Rente die Verträge für die Private Altersvorsorge kostenmäßig in die Höhe schossen, dürfte dies auch bei den privat abzuschließenden Pflegeversicherungen der Fall sein, wenn Pflegeriester kommt.

Eine finanzielle Förderung von Finanzprodukten und Versicherung ist auf der einen Seite zwar eine schöne Sache, und hört sich gerade bei der Riester Rente auch noch richtig üppig an. Auf der anderen Seite ist der Faktor Kosten ein wichtiger Kritikpunkt bei Riester Renten Verträgen. Und auch nach 10 Jahren Riester Rente hat der Gesetzgeber hier immer noch nicht entsprechend nachgebessert. Für die Bezuschussung der Privaten Pflegeversicherung vermuten Kritiker nur Ähnliches. Befürchtet wird dabei vor allem eine „Subventionierung“ der Versicherungsbranche zu Lasten der Steuerzahler, ohne dass die entsprechenden Verträge davon zugleich auch profitieren würden.

Pflegeriester bleibt damit auch weiterhin in der Kritik, was sich auch in Zukunft, wenn nicht entsprechende Nachbesserungen kommen, auch weiterhin der Fall sein dürfte. Das Problem dabei ist wahrscheinlich der Fakt, dass die Regierungskoalition unbedingt noch eine Pflegereform durchboxen wollte, ohne ein klares Konzept zu haben, dass den Bürgern tatsächlich dient und sie nicht nur benachteiligt. Und dies geht immer auf zu Lasten der Versicherten, egal ob Gesetzliche Krankenversicherung und Gesundheitsreform, die mittlerweile mehrfach reformiert wurde oder Pflegeriester.

Sollte es so „dramatisch“ werden wie bei der Riester Rente, ist wohl davon auszugehen, dass statt klarer Verträge für die Private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung intransparente Versicherungsprodukte auf den Markt kommen. Und auch hier wird der Laie, wie auch bei den Riester Renten Verträgen bisher, wohl weiter alleine bleiben ohne entsprechende Klärung durch den Gesetzgeber.

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