Krankenhaustagegeld als ergänzende private Versicherung zur GKV

Ein Krankenhausaufenthalt ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Diese gehen gewöhnlich weit über die Zuzahlungen nach gesetzlichen Regelungen der GKV hinaus. Nicht nur Selbstständige, sondern auch Pflichtversicherte können ein Krankenhaustagegeld über eine Unfall- oder eine stationäre Krankenzusatzversicherung sicherstellen.

Das Krankenhaustagegeld als zusätzliche Sicherheit

Ein Krankenhaustagegeld ist immer eine Leistung, die von einer privaten Versicherung im Rahmen es umfassenderen Abschlusses mit vereinbart wird. Das Krankentagegeld kann Bestandteil des Vertrages einer Unfallversicherung sein. Eine solche kann – unabhängig von der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse – von jedem Bürger abgeschlossen werden. In dem Fall wird die Zahlung jedoch auf einen Aufenthalt im Krankenhausaufenthalt beschränkt, der direkt mit dem gemeldeten Unfall in Zusammenhang steht. Die Zahlung von einem Krankenhaustagegeld kann jedoch auch Bestandteil eines stationären Tarifs einer Krankenzusatzversicherung sein. In diesem Fall wird bei jedem Krankenhausaufenthalt bezahlt, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Eine solche ergänzende Zusatzversicherung ist den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbehalten. Krankenhaustagegeld ist nie eine eigenständige Versicherung, sondern immer Bestandteil eines weitergehenden Abschlusses, der noch mehr Leistungen umfasst.

Gerade während eines Aufenthalts im Krankenhaus fallen für die Patienten meist noch etliche zusätzliche Kosten an. Während der ersten 28 Tage im Krankenhaus ist die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro am Tag zu entrichten. Hinzu kommen die Kosten für die Nutzung vom Telefon und dem Fernseher in der Klinik. Diese Kosten liegen über denen der normalen häuslichen Nutzung. Oft wird noch zusätzliche Kleidung benötigt. Auch der Familie können höhere finanzielle Belastungen für den Haushalt entstehen, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus ist. Hinzu kommen die Fahrten zum Krankenhaus, das nicht immer in nächster Nähe ist und andere Ausgaben. Mit der Zuzahlung allein ist also noch lange nicht alles beglichen, was ein Krankenhausaufenthalt finanziell mit sich bringt.

Noch stärker stellen sich die finanziellen Belastungen dar, wenn sich erst im Laufe einer längeren Erkrankung die Notwendigkeit einer Operation oder einer stationären Behandlung als unumgänglich erweist. Sind die sechs Wochen der Gehaltsfortzahlung bereits abgelaufen oder enden sie während des Aufenthalts im Krankenhaus, so steht noch weniger Geld zur Verfügung.

Die Gesetzliche Krankenversicherung leistet nach Ablauf der Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Lohn oder Gehalt, während der ersten sechs Wochen einer Krankheit die Zahlung eines gesetzlich geregelten Krankengeldes. Das Krankengeld beträgt 70 % der vorherigen Arbeitsbezüge, sofern keine Gründe für eine Kürzung oder einen Ausschluss vorliegen.

Kann die Einkommensschmälerung auf 70 % schon unter normalen Bedingungen eine Belastung sein, ist sie es erst recht bei einem Krankenhausaufenthalt.

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Flexibler Abschluss für das Krankenhaustagegeld

Unabhängig davon, ob ein Krankenhaustagegeld für den Fall eines Unfalls über eine Unfallversicherung abgeschlossen wird oder über eine stationäre Krankenzusatzversicherung, hat der Versicherte die Regelung der Höhe der Zahlbeträge bei seinem Abschluss in der Hand. Es können Abschlüsse getätigt werden, die lediglich die Zuzahlung zum Aufenthalt im Krankenhaus abdecken. Doch sind auch Abschlüsse möglich, die weit höhere Zahlungsbeträge einschließen. Je nach Gestaltung der Tarife werden sich die Beiträge zu der jeweiligen privaten Versicherung auch erhöhen. Jeder Versicherte muss selbst entscheiden, in welcher Höhe er das Risiko eines Krankenhausaufenthalts für sich versichern möchte.

Allerdings ist oft schon ein geringer Ausgleich für die entstehenden finanziellen Lasten ein bedeutender Beitrag zu mehr finanzieller Sicherheit im Fall einer stationären Behandlung. Außerdem ist das Krankenhaustagegeld der Versicherung unabhängig von Bedingungen, wie sie für die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse bestehen.

Krankenhaustagegeld anstelle von anderen Leistungen der Zusatzversicherung

Bei einer Zusatzkrankenversicherung für Leistungen im stationären Bereich werden im Tarif die Möglichkeit der Behandlung durch den Chefarzt und das Einbett- oder Zweibettzimmer mit eingeschlossen. Sehr häufig sieht der Tarif vor, dass eine solche Leistung, die nicht beansprucht wird, in ein Krankenhaustagegeld umgewandelt werden kann. In diesem Fall kann der Versicherte bei einer Einweisung in ein Krankenhaus sehr flexibel selbst entscheiden, welche Leistung er bevorzugt. Er kann zum Beispiel zugunsten eines Krankenhaustagegelds auf die Behandlung durch den Chefarzt verzichten. Er kann ebenso gut mitteilen, dass er auf das angenehmere Zimmer verzichtet und dafür die Leistung durch ein Krankenhaustagegeld in Anspruch nehmen will. Vor einem Abschluss sollten Versicherungsverträge auch auf diese Möglichkeit hin geprüft werden.