Krankenzusatzversicherung erstattet auch den Heilpraktiker

Viele Menschen möchten nicht nur den modernen medizinischen Fortschritt in Anspruch nehmen, sondern auch die Möglichkeiten der Naturmedizin nutzen. Behandlungsmethoden der alternativen Medizin, der Homöopathie und durch Heilpraktiker werden immer häufiger gewünscht. Einige alternative Heilmethoden erstatten Krankenkassen, den Heilpraktiker nicht.

Freie Wahl ob Schulmedizin oder der Heilpraktiker

Medizin, medizinische Technik, moderne Diagnostik und Pharmazie haben während der vergangenen Jahrzehnte enorme Fortschritte gemacht. Viele Krankheiten, die früher als unheilbar galten, sind heute gut zu behandeln, ja vollständig zu heilen. Dennoch entwickelt sich bei vielen Menschen eine Hinwendung zu den Methoden der natürlichen Medizin. Manchmal wird alternative Medizin gefragt, weil bei Behandlungen die moderne Medizin bei einer Erkrankung an ihre Grenzen geraten ist, manchmal aber auch, weil das Vertrauen in die natürlichen Behandlungspraktiker Patienten verständlicher ist als die hochtechnisierte Apparatemedizin. Bei vielen Wegen durch Krankhausdiagnostik und fachärztliche Praxen fühlen sich oft Patienten nicht mehr wirklich in ihrer eigenen Persönlichkeit wahrgenommen. Sie wünschen sich eher eine ganzheitliche Behandlung, bei der all ihre verschiedenen Probleme Beachtung finden, und bei der ihnen auch mehr Zeit gewidmet wird. Auch die Furcht vor den starken Nebenwirkungen vieler Medikamente trägt oft zur Hinwendung der alternativen und natürlichen Behandlung bei.

Manche Methoden der alternativen Medizin werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet oder können über einen Wahltarif erweitert werden. Jedoch ist dieser Leistungskatalog auf einige Krankheiten und Behandlungen begrenzt. So ist der Wirkungskreis von Behandlungen mittels der Akupunktur zum Beispiel erheblich höher, als die wenigen Behandlungen, die von den Krankenkassen erstattet werden. Zur Aufnahme von Behandlungen in den Leistungskatalog in der Gesetzlichen Krankenversicherung bedarf es vieler eindeutiger Nachweise für den medizinischen Erfolg der Behandlungen. Es sind bestimmte Langzeitstudien erforderlich, Prüfungen der Kostenlage und vieles mehr.

Die Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen durch die GKV setzt ebenfalls voraus, dass die Behandlung durch einen Vertragsarzt der kassenärztlichen Vereinigung vorgenommen wird. Heilpraktiker gehören nicht zur kassenärztlichen Vereinigung, sind auch keine Vertragsärzte der Krankenkassen. Folglich wird eine Behandlung durch einen Heilpraktiker in keinem Fall von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Eine Behandlung durch einen Heilpraktiker muss in jedem Fall vom Versicherten gänzlich selbst bezahlt werden.

Ambulante Krankenzusatzversicherung übernimmt Kosten für Heilpraktiker

Auch Behandlungen durch einen Heilpraktiker können sehr langwierig und somit auch kostenintensiv sein. Hinzu kommen Verordnungen für Medikamente und Heilanwendungen, die selbstverständlich ebenfall in vollem Umfang vom Patienten selbst zu bezahlen sind. Solche Kosten können oft explodieren. Gerade Patienten, die an chronischen Erkrankungen leiden oder Kinder, die an Asthma und Allergien leiden, werden über lange Zeit behandelt. Oft sind es die hohen Kosten, die Patienten vor einer Behandlung beim Heilpraktiker zurückschrecken lassen, obwohl sie eigentlich der Überzeugung sind, dort könne ihnen geholfen werden. Dies steht einer echten Freiheit der Wahl der medizinischen Behandlung seitens mündiger Patienten entgegen.

Versicherte können das Problem lösen, indem sie eine private ambulante Krankenzusatzversicherung abschließen, die die Behandlungen durch den Heilpraktiker ebenfalls erstattet. In vielen der Zusatzversicherung ist dieser Baustein bereits enthalten, bei anderen muss der Versicherte den Vertrag um die Behandlung durch den Heilpraktiker erweitern. Die prozentuale Höhe der Erstattungen für solche Behandlungen ist unterschiedlich von Versicherer zu Versicherer. Für die Erstattungen gelten in der Regel Höchstbeiträge für das jeweilige Versicherungsjahr.

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Leistungen abschließen, die benötigt werden

Es ist immer ratsam, gut zu überlegen, welche Leistungen der Tarif einer privaten Zusatzkrankenversicherung beinhalten soll. Wer weiß, dass er nie zu einem Heilpraktiker gehen wird, sollte auf diesen Baustein in einer Versicherung besser verzichten. Versicherte, die jedoch davon ausgehen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit im Krankheitsfall auch auf eine Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht verzichten wollen, sollten unbedingt auf eine ausreichend gute Erstattung dieser Leistungen durch die Zusatzversicherung sehen.

Manchmal ist die Erstattung der Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker Bestandteil eines Versicherungsangebots, das auch die Heil- und Hilfsmittel umschließt. Die Vergleiche für Krankenzusatzversicherungen im Internet lassen einen weit reichenden Überblick zu, welche Leistungen zu den einzelnen Tarifen der ergänzenden Versicherungen gehören.