Eignet sich die Krankenzusatzversicherung für chronisch kranke Patienten?

Chronisch Kranke müssen regelmäßige Behandlungen in Anspruch nehmen oder benötigen laufend bestimmte Medikamente. Auch wenn sie bei den Zuzahlungen durch die Härtegrenze entlastet werden, so verbleiben häufig nicht unerhebliche Zusatzkosten. Und dann bleibt die Frage nach der Krankenzusatzversicherung.

Die chronisch kranken Patienten in der gesetzlichen Krankenkasse

Eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen versucht, seit der Gesundheitsreform, die im Jahr 2009 durchgeführt wurde, möglichst viele chronisch kranke Versicherte aufzunehmen. Der Hintergrund sind Zuschüsse, die den Krankenkassen zugesprochen werden, die sie in einer bestimmten Höhe pro Monat erhalten, wenn sie diesen Personenkreis versichern. Der Vorteil für chronisch Kranke hierbei liegt in der Tatsache, dass sie in jedem Fall eine gewisse Absicherung haben werden, denn auch für sie werden immer häufiger Wahltarife ausgearbeitet. Ebenso können sie für andere, mögliche Erkrankungen, die nicht ihrer eigentlichen entspricht, Bonusprogramme in Anspruch nehmen. Die privaten Krankenversicherungen, in die chronisch Kranke auch eintreten könnten, wenn sie über das gewisse Einkommen verfügen oder selbständig sind, erhalten diese Zuschüsse nicht, so dass es dem Versicherten schwer bis unmöglich werden wird, hier eine für ihn passende Absicherung zu erhalten. Dabei könnte er von einer um einiges besseren Absicherung profitieren. Besteht eine Mitgliedschaft für den Chroniker in der gesetzlichen Krankenversicherung, hat er natürlich ebenso eine Vielzahl von Zuzahlungen zu leisten. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die persönliche Belastungsgrenze lediglich ein Prozent, statt wie beim gesunden Versicherten zwei Prozent, beträgt. Somit soll bereits für eine gewisse Entlastung gesorgt werden. Aber auch der chronisch Kranke hat damit zu kämpfen, dass nicht alle benötigten Medikamente oder Arztbehandlungen in voller Höhe gezahlt werden, die bei ihm sicherlich über ein normales Maß hinausgehen dürften. Daher findet die Überlegung statt, eine Absicherung durch eine private Krankenzusatzversicherung zu erhalten. Somit wäre ein Ausgleich der, durch die Krankenkasse entstandenen, Versorgungslücken möglich.

Die Private Krankenzusatzversicherung als zusätzliche Alternative

Grundsätzlich besteht für jeden Verbraucher die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Jedoch ist sie lediglich für gesunde Versicherungsnehmer als völlig unkompliziert anzusehen. Es sei denn, dieser Personenkreis hat in den vergangenen Jahren einige Operationen hinter sich bringen müssen. Selbst wenn diese harmloser Natur waren und keine Folgeschäden zu befürchten sind, müssen sie mit einem Risikozuschlag für die stationäre Behandlung rechnen. Für chronisch Kranke hingegen kann der Abschluss der privaten Krankenzusatzversicherung mit nicht unerheblichen Problemen behaftet sein, ist aber jedoch leichter möglich als eine Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung. Der Grund hierfür liegt darin, dass unterschiedliche Absicherungen der jeweiligen Bereiche stattfinden können. Denn für Zahnbehandlungen oder Sehhilfen werden keine Gesundheitsprüfungen verlangt, diese kann jeder Verbraucher unabhängig von seinen eigentlichen Erkrankungen zu einem günstigen Beitrag abschließen. Eine Ausnahme bilden allerdings Patienten, die mit schweren Allergien zu kämpfen haben. Denn hier kann bei jeder Behandlung die Gefahr eines anaphylaktischen Schocks bestehen, was dann wiederum mit enormen Kosten für die Zusatzversicherung verbunden wäre. Ebenso werden Patienten mit Autoimmunerkrankungen selbst bei einer Krankenzusatzversicherung in der Regel nicht angenommen.

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Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenzusatzversicherung

Die meisten privaten Versicherungsgesellschaften verlangen eine Gesundheitsprüfung, die in Form von Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantwortet werden müssen. Chronisch Kranke werden nach den Angaben sicherlich mit einer Untersuchung beim Doktor oder spezifischen Auskünften durch den Arzt rechnen müssen. Hierzu ist er von dem Patienten von der Schweigepflicht zu entbinden. Natürlich bieten immer mehr, auch namhafte Versicherungsgesellschaften die Krankenzusatzversicherung an, die keine weitergehenden Gesundheitsfragen abverlangt. Hier allerdings sieht sich der chronisch Kranke der Gefahr ausgesetzt, dass nach einer Wartezeit, die bereits einige Monate betragen kann, lediglich eine Kostenerstattung für neu hinzugekommene Krankheiten erfolgt. Werden höherwertigere Behandlungen wegen der nachweislich vorhandenen, chronischen Erkrankung notwendig, wird er die daraus entstehende Differenz weiterhin aus eigener Tasche aufwenden müssen. Hat der chronisch kranke Antragsteller dann doch die Möglichkeit, selbst mit seiner Erkrankung in eine private Krankenzusatzversicherung eintreten zu können, stellt sich sehr schnell die Frage nach den Beiträgen. Denn da hat der Verbraucher mit unverhältnismäßig hohen Risikozuschlägen zu rechnen, so dass die Versicherung auch schnell zu teuer werden kann. Nicht allzu selten ist es schon vorgekommen, dass die zu zahlenden, monatlichen Beiträge so enorm hoch angelegt sind, dass selbst besserverdiende Versicherungsnehmer Mühe haben dürften, diese aufbringen zu können. Hier ist es dann sicherlich günstiger, einen möglichen Mehraufwand, den die gesetzliche Krankenkasse nicht trägt, aus eigener Tasche zu zahlen. Wer sich dennoch für die private Krankenzusatzversicherung als chronisch Kranker interessiert, sollte in jedem Fall einen Vergleich über das Internet anstreben, um den günstigsten Tarif herauszufinden. Dabei ist genauestens auf die Leistungen sowie die Ausschlüsse achten, die jede Versicherungsgesellschaft vorab zur Verfügung stellen muss.