Die Bürgerversicherung trifft nicht nur auf Zustimmung

Bereits im Jahr 2003 wurde bereits erstmalig der Begriff der Bürgerversicherung benannt, welche von der SPD entwickelt wird. Seitdem wird immer weiter an den Konzepten gefeilt, was aber nicht unbedingt zur Folge hat, dass diese Art der Krankenversicherung grundsätzlich auf eine allgemeine Zustimmung stößt.

Die Bürgerversicherung soll nicht nur die Krankenversicherung neu gestalten

Seit dem Jahr 2003 ist der Begriff der Bürgerversicherung in aller Munde und wurde von der SPD ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine Bürgersozialversicherung, die nicht nur die Krankenversicherung neu gestalten wird, sondern übergreifend auch die Pflegeversicherung entsprechend erneuert und aktualisiert. Bekannt ist, dass mit der Bürgerversicherung die Bedürfnisse der Pflegepatienten und der Angehörigen berücksichtigt werden sollen sowie die Situation der Pflegekräfte hinsichtlich der Bezahlung. Dabei soll die Finanzierung einkommensabhängig gestaltet werden. Seitdem wird das Konzept insgesamt ständig neu überarbeitet, da sich noch stets Unklarheiten darin befinden. Die SPD sieht das Konzept der Bürgerversicherung als ein Kernstück sozialdemokratischer Sozialpolitik an. Allerdings soll es sich bei dieser Art der Absicherung nicht um eine Einheitsversicherung handeln, wie es vielfach angenommen wurde. Denn hier werden lediglich die Rahmenbedingungen entsprechend bearbeitet, nach denen die Versicherungen ihre Leistungen anbieten können und jeder Verbraucher eine freie Wahl erhält, die Krankenkasse für sich zu wählen, die seinen Bedürfnissen am ehesten entgegenkommt. Im Gegenzug sollen die Krankenkassen ihren Beitragssatz wieder selbst bestimmen können, wobei Zusatzbeiträge nicht mehr erhoben werden dürfen. Möglich werden soll hierbei, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, den man auch als eine Art Konkurrenzkampf bezeichnen könnte, angekurbelt wird. Dieser soll jedoch laut Aussage der Partei nicht zu Lasten der medizinischen Versorgung gehen. Wenn dem Verbraucher die angebotenen Leistungen im Gesundheitswesen nicht ausreichen, bleibt natürlich die zusätzliche Absicherung in Form von Zusatzversicherungen möglich.

Wie sich die Bürgerversicherung finanzieren soll

Natürlich ist die Finanzierung eines der Hauptpunkte in den Konzepten der Bürgerversicherung. Und dies beginnt bereits bei den Honoraren der Ärzte. Bisher gab es eine Gebührenordnung für Kassenpatienten sowie eine gesonderte Version für alle Privatpatienten. Diese soll zu einer gemeinsam Gebührenordnung vereinheitlicht werden, was bedeutet, dass für die jeweils gleiche Leistung auch nur ein gleiches Honorar berechnet werden darf. Mit diesem Grundsatz soll die sogenannte Zweiklassengesellschaft im Gesundheitswesen grundsätzlich abgeschafft werden. Darüber hinaus ist es angedacht, dass auf diesem Weg eine gleichmäßige sowie flächendeckende Versorgung der Patienten möglich sein wird. Die Beiträge wären zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen, was an die früheren Beitragszahlungen erinnert. Neu hierbei ist allerdings, dass es einen dritten Punkt der Finanzierung gibt, und dieser wäre auf Steuerbasis über andere Einkünfte des Verbrauchers geregelt. In die Finanzierung sollen laut dem aktuellen Konzept grundsätzlich alle Verbraucher herangezogen werden, also auch Beamte, Freiberufler sowie Selbständige. Allerdings wird all diejenigen, die bereits über die private Krankenversicherung abgesichert sind, ob sie in ihrem bisherigen Tarif bleiben möchten, oder aber den Wechsel in die Bürgerversicherung wählen. Auch die anderen Parteien können Konzepte zur Bürgerversicherung vorlegen, hierbei sollen jedoch mögliche Kostensteigerungen auf die Versicherten umgelegt werden, was bedeutet, dass Kopfpauschalen festgelegt werden, welche die Finanzierungslücken wieder auffangen sollen. Die Arbeitgeber werden nicht weiter belastet, denn der Anteil ist dort festgeschrieben, so dass dieser nicht mehr ansteigen darf. Verbraucher, die neu versichert werden, sollen bei der Einführung der Bürgerversicherung umgehend von dieser Gebrauch machen können. Sie können somit ihre Krankenversicherung frei wählen, die zu zahlenden Monatsbeiträge sollen dann einkommensabhängig berechnet werden. Eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze wird in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze angesiedelt, die bisherige Beitragsbemessungsgrenze soll für den Arbeitgeber gestrichen werden. Für den Arbeitnehmer wird sie bestehen bleiben. Damit sollen die Verbraucher, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, um einige Milliarden Euro entlastet werden. Schon hier werden Kritiken der anderen Parteien laut.

Was sich nicht ändern wird

Allgemein genießt das deutsche Gesundheitssystem, trotz aller Kürzungen und Streichungen der Leistungen an die Krankenkassenpatienten, im Gegensatz zu anderen Ländern einen sehr guten Ruf. Die medizinische Versorgung kann grundsätzlich als sehr gut bezeichnet werden. Dieser Umstand soll gerne unverändert bleiben. Die Verbraucher werden weiterhin das Recht der freien Arztwahl genießen können, sowie die freie Krankenkassenwahl des Arbeitnehmers. Ein weiterer, besonders für Familien wichtiger Punkt ergibt sich in der Mitversicherung. Bisher konnten Ehepartner, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen sowie Kinder ohne eigenes Einkommen in der Krankenversicherung des Hauptverdieners beitragsfrei mitversichert werden. Dieser Vorteil soll auch in Zukunft für die versicherten Mitglieder beibehalten werden. Grundsätzlich ist der Verbraucher gegen die Konzepte der Bürgerversicherung nicht abgeneigt. Zumindest zu dem Vorschlag der SPD besteht aus der allgemeinen Bevölkerung eine hohe Zustimmung. Denn hier wird insgesamt mehr Gleichheit und Gerechtigkeit bei den Ärzten sowie in der Finanzierung zugesprochen, was bei allen anderen Parteien, bei denen vielfach den Versicherten noch weiter in die Tasche gegriffen wird, sehr zu wünschen übrig lässt.