Versicherungspflicht für Krankenversicherung

Jeder Bundesbürger soll in Deutschland eine Krankenversicherung haben, die ihm eine umfassende medizinische Grundversorgung im Krankheitsfall bietet. So will es der Gesetzgeber. Das Sozialgesetzbuch V regelt die Rechte und Pflichten sowohl der Krankenkassen als auch der Versicherungsnehmer bis ins Detail.

Die meisten Deutschen haben eine Pflichtversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat in Deutschland Tradition. Eingeführt wurde das Grundmodell im Deutschen Reich bereits im Jahr 1883. Der Hintergrund: Auch Menschen mit geringem Einkommen sollten im Krankheitsfall eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten. Der Gedanke, der dem Modell „gesetzliche Krankenversicherung“ bis heute zu Grunde liegt: Die Beitragszahler und die Arbeitgeber, die einen Teil der Beiträge übernehmen, bilden eine Solidargemeinschaft. Gesunde finanzieren Kranke mit. Dieses Modell war zunächst weltweit einzigartig.

Erst nach und nach entschieden sich auch andere Länder, Krankenversicherungen nach diesem Konzept zu gestalten. Aber bis heute gilt die gesetzliche Krankenkasse nach deutschem Vorbild als richtungweisend. Noch immer gibt es sogar in Europa Länder, in denen die Versorgung der Kranken in erster Linie den Bürgern selbst überlassen ist. Dies führt dann zwangsläufig zu schweren Ungleichbehandlungen von Kranken. In Deutschland gibt es inzwischen viele Möglichkeiten, sich gegen den Krankheitsfall abzusichern. Menschen mit höheren Einkommen können wählen zwischen der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Versicherungsanbietern. Um Menschen mit kleineren Einkommen von zu hohen Kosten zu entlasten, hat der Gesetzgeber das Modell der Pflichtversicherung inzwischen mehrfach modifiziert. Das Sozialgesetzbuch V regelt Rechte und Pflichten sowohl der Versicherungsnehmer als auch der gesetzlichen Krankenkassen, die für die Pflichtversicherten zuständig sind.

Pflichtversicherung – was bedeutet das?

Das deutsche Krankenkassenwesen, das die Versorgung im Krankheitsfall gewährleisten soll, teilt sich in zwei Bereiche. Zum einen gibt es die so genannten gesetzlichen Krankenkassen. Hier sind die Menschen versichert, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Jahresgrenze liegt. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt. Es handelt sich hierbei um das Bruttojahresgehalt eines Arbeitnehmers, inklusive regelmäßiger Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld und sonstige regelmäßige Zuschläge.

Pflichtversicherung greift ab 400 Euro Monatseinkommen

Die Pflichtversicherung greift ab einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro. Übersteigt das Jahresentgelt die vorgesehene Grenze, ist der Versicherungsnehmer nicht mehr pflichtversichert, sondern kann sich freiwillig bei seiner Krankenkasse weiter versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln. Die Pflichtversicherung gilt also für Arbeitnehmer mit kleineren Einkommen, Studenten, Schüler, Praktikanten, für alle Menschen also, die nicht über ein Einkommen verfügen, das es ihnen ermöglicht, sich freiwillig zu versichern.

Künstlersozialkasse für freischaffende Künstler und Journalisten

Eine Sonderregelung sieht der Gesetzgeber für freischaffende Künstler und Journalisten vor. Sie können über die Künstlersozialversicherung einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag erhalten. Mit der Pflicht zur Krankenversicherung will der Gesetzgeber erreichen, dass niemand im Krankheitsfall aus Kostengründen auf die medizinisch notwendige Behandlung verzichten muss. Geregelt sind die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Krankenkasse und der Versicherungsnehmer im Sozialgesetzbuch V.

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Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Finanzen.de AG erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:

Gesetzlich Krankenversicherte haben Rechtsanspruch auf Behandlung

§ 1 des Sozialgesetzbuches V regelt, worauf jeder Patient einen Rechtsanspruch im Krankheitsfalle hat. Darin heißt es wörtlich, dass die Krankenkassen die Aufgaben haben, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“. Sehr detailliert sind hier auch die Leistungen zu finden, die jede gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten im Beitragsrahmen anbieten muss, der ebenfalls gesetzlich festgelegt ist. Derzeit liegt der Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen bei 14,60 Prozent des Jahresentgeltes. Für diesen Beitrag erhalten alle Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenkassen bei Bedarf die gleichen Leistungen, die einer medizinischen Mindestversorgung entsprechen.

Ziel der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen soll es laut Gesetzgeber sein, dass die finanzierten Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen und das „Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ dürfen. Ein Mehr an Leistung ist bei diesem Konzept der Solidargemeinschaft mit geringen Beiträgen anders als bei den privaten Krankenkassen auch nicht möglich. Denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden Beitragszahler aufnehmen, ungeachtet seines gesundheitlichen Zustandes. Obwohl etwa 95 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich geregelt sind, sollten Sie bei einem geplanten Krankenkassenwechsel dennoch einen genauen Leistungsvergleich vornehmen.

Dazu ist ein Blick in die jeweilige Krankenkassensatzung notwendig. Dort regelt jede Versicherungsgesellschaft für sich, ob sie ihren Beitragszahlern für den gesetzlich festgesetzten monatlichen Beitrag eventuell noch Sonderleistungen zubilligen. Diese kleine, aber durchaus vorhandene „Manövriermasse“ macht für den Versicherten durchaus ein Mehr oder Weniger an Leistung aus. So kann auch die Pflichtversicherung noch zu einem Gewinngeschäft werden.

In Deutschland hat jeder Bürger die Pflicht, sich gegen den Krankheitsfall zu versichern. Das Sozialgesetzbuch V gibt Auskunft über alle wichtigen Fragen zur Krankenversicherung.