Die gesetzliche Krankenkasse hilft bei allen Erkrankungen

Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland zwingt auch die gesetzlichen Krankenkassen ständig zu immer neuen Wirtschaftlichkeitsprüfungen in ihren eigenen Häusern, um allen Pflichten gegenüber den Pflichtversicherten nachkommen zu können. Aber niemand muss fürchten, nicht die richtigen Medikamente zu bekommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind ein Garant für die Sicherstellung medizinischer Hilfe

Als ein Meilenstein in der Modernisierung der sozialen Gesellschaftsstrukturen in Deutschland gilt bis heute die Einführung der gesetzlichen Krankenversicherungen. In einer Zeit, in der Gerhard Hauptmann mit seinem sozialkritischen Theaterstück „Die Weber“ noch hart mit den Verantwortlichen für alle sozialen Missstände zu Gericht ging, begannen die politisch Verantwortlichen mit dem Entwurf eines Sozialkonzepts, das sich bis heute bewährt hat. Zielgruppe für das neue Modell einer Gesundheitsversorgung waren Arbeitnehmer mit einem nur geringen Lohn, die sich allein im Krankheitsfall keinen Arzt erlauben konnten. Sie und ihre beitragsfrei mitversicherten Familien sollten dank der neuen Solidargemeinschaft ebenfalls Zugang zu einer sinnvollen medizinischen Versorgung im Krankheitsfall erhalten. Dies geschah nicht nur aus Mitmenschlichkeit, sondern hatte durchaus handfeste wirtschaftspolitische Hintergründe. Denn die boomende Industrie brauchte gesunde Arbeiter, keine kranken. Das Land brauchte Kinder, die die ständig wachsenden Aufgaben übernehmen sollten. Und das Land brauchte Mütter, die diese Kinder erziehen und versorgen konnten. Und tatsächlich: Mit Einführung der gesetzlichen Krankenkassen sank die Sterblichkeitsrate bei Kindern in den ersten fünf Lebensjahren ebenso stark wie die Zahl der Mütter, die an Kindbettfieber starben. Die Idee, die hinter den gesetzlichen Krankenkassen steckt, ist simpel: Die Gesunden helfen den Kranken, so lautet die Devise. Jeder Arbeitnehmer zahlt von seinem monatlichen Lohn einen bestimmten Prozentsatz als Krankenkassenbeitrag, egal, ob er medizinische Hilfe benötigt oder nicht.

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Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen und ihre Folgen für Kassen und Versicherte

Die gute medizinische Versorgung und die ständig besser werdenden hygienischen Verhältnisse in deutschen Haushalten, aber auch eine gute Ernährung haben im Laufe der Zeit dazu geführt, dass die Menschen im älter werden. Dies wiederum hat eine nicht mehr aufzuhaltende Kostenlawine im Gesundheitswesen verursacht, weil besonders die älteren Menschen viel medizinischen Beistand benötigen. Aber auch chronisch Kranke belasten das System zunehmend. Um dies alles aufzufangen, stiegen die Beiträge in den vergangenen Jahren. Heute bezahlt jeder Pflichtversicherte 15,5 Prozent seines Monatsgehalts an die Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenversicherungen wiederum sind gezwungen, ihrem Auftrag, wirtschaftlich zu denken, noch intensiver als bisher nachzukommen. Das bedeutet, dass alle gesundheitlich notwendigen Maßnahmen nach wie vor von der Kasse getragen werden. Kostenintensive Behandlungen müssen allerdings von den Medizinern genau begründet werden. Darunter fallen auch Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Einen neuen Schwerpunkt hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen zugebilligt. Die neue Devise lautet: Es ist kostengünstiger, Krankheiten zu vermeiden, statt sie zu heilen. So wurden für Erwachsene regelmäßige Vorsorgetermine in den Leistungskatalog aufgenommen, Kinder erfahren eine besondere Fürsorge. Sie werden ab dem Tag ihrer Geburt mit regelmäßigen Vorsorgeangeboten abgesichert. So sollen gesundheitliche oder psychische Schäden bereits frühzeitig erkannt wer- den. Auch neue Therapieverfahren haben Einzug gehalten in den Leistungskatalog. Bei Patienten im Krebsendstadium gewährt die gesetzliche Krankenkasse eine Hospizbegleitung. Auch der gesamte Bereich der Palliativmedizin (Versorgung von Menschen, die unheilbar erkrankt sind und deren Lebenserwartung zeitlich begrenzt ist) nimmt inzwischen breiten Raum im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

Auch die Pharmakonzerne müssen im neuen wirtschaftlich angespannten System Federn lassen

Lange Zeit konnte ein Pflichtversicherter mit seinem vom Arzt ausgestellten Rezept in die Apotheke gehen und erhielt seine Medizin ohne jede Zuzahlung. Hier hat das Solidarprinzip eine Einschränkung erfahren, die besonders Rentner mit kleiner Rente, aber auch junge Menschen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, stark belastet. Auf Rezept gibt es nur noch Medikamente, die nicht frei verkäuflich sind. Das Schnupfenspray und der Hustensaft müssen also aus eigener Tasche finanziert werden. Auch hier gibt es zwar Ausnahmen, die sind allerdings bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Auch die verschreibungspflichtigen Medikamente erhält der Pflichtversicherte nicht mehr kostenfrei. Sie werden mit einem Eigenanteil von 10 Prozent belastet, mindestens aber mit 5 €, höchstens mit 10 €. Mit dieser Höchstgrenze wird der Versicherte davor geschützt, bei teuren Medikamenten über die Gebühr finanziell belastet zu werden. Bezüglich der Medikamente sind die gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, nur noch solche Medikamente zuzulassen, die preislich günstiger sind als andere mit gleichen Wirkstoffen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, sich diese Medikamente wie gewohnt in einer Apotheke zu besorgen oder sie in einer Internet – Apotheke zu ordern, was meistens zu einer Kostenersparnis führt.