Betriebskrankenkassen stehen für die medizinische Grundversorgung und viele Zusatzleistungen, die jeder Krankenversicherte in Anspruch nehmen kann.

Das freie Krankenkassenwahlrecht macht einen Wechsel in eine der vielen BKK möglich. Betriebskrankenkassen bieten unter anderem eine Beitragsrückerstattung an.

Betriebskrankenkassen in Deutschland

In Deutschland gibt es eine breite Palette an Versicherungen, von denen die einen gesetzlich vorgeschrieben und die anderen freiwillig sind. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen zählt die gesetzliche Krankenversicherung GKV. Die GKV ist zwar eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, doch welche Krankenversicherung davon der Versicherungsnehmer beitreten möchte, liegt ganz allein in seinem Entscheidungsbereich. Da alle gesetzlichen Krankenkassen die gleiche Grundversorgung anbieten müssen, unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen von den BKK hauptsächlich in ihren Beiträgen und Zusatzleistungen. Daher lohnt es sich, vor dem Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung, diese miteinander zu vergleichen. Versicherungsnehmer, die sich für eine der Betriebskrankenkassen entscheiden, wissen, das die BKK eine Krankenkasse der GKV in Deutschland ist. Ursprünglich waren die Betriebskrankenkassen die zuständigen Krankenversicherungsträger für einzelne Betriebe und Konzerne. Die als Fabrikkassen bezeichneten BKK bestanden teilweise schon vor der Einführung der GKV. Firmen können eine eigene BKK errichten, wenn sie regelmäßig mindestens 1000 versicherungspflichtige Arbeitnehmer haben. Nur wenn sich mehr als die Hälfte der Beschäftigten für eine eigene BKK entscheidet, kann eine solche auch errichtet werden. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass dann auch mindestens die Hälfte der Beschäftigten Mitglied in der neuen BKK werden oder sein muss. Mit der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechts zum Januar 1996 haben sich mehr und mehr Betriebskrankenkassen durch ihre Satzungsänderungen geöffnet. Seit diesem Zeitpunkt können alle Versicherungspflichtigen frei wählen, ob und in welche BKK sie wechseln möchten. Deshalb streben viele Versicherungspflichtigte einen Krankenkassenvergleich an. Seit dem Beginn der Kassenwahlfreiheit ist die Zahl der Betriebskrankenkassen zurückgegangen. Grund dafür ist der Zusammenschluss kleiner BKK zu größeren. Dadurch wurde es den Betriebskrankenkassen natürlich möglich, neben der gesetzlich festgelegten Grundversorgung auch viele Zusatzleistungen anzubieten.

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Wo liegt der Unterschied zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen?

Sowohl bei den gesetzlichen Krankenkassen wie auch bei den Betriebskrankenkassen sind etwa 90 Prozent der zu erbringenden Leistungen vom Gesetzgeber für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich geregelt. Die übrigen etwa 10 Prozent ergeben für die BKK und jede andere Krankenkasse einen Ermessensspielraum. Das bedeutet für die Versicherten, dass die Krankenkassen immer die Grundversorgung an ärztlichen Behandlungen und notwendige Therapien, die wirtschaftlich vertretbar sind, zahlen. Auch die Zuzahlungen für Arznei-, Heil-und Verbandmaterial sind ebenso gesetzlich geregelt wie Zahnersatz, Hilfskosten und Krankenhäuser. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen machen ihre Zusatzleistungen und Beiträge aus. Auch die Gesundheitsförderung, Bonusprogramme und Wahltarife sind ebenso attraktiv wie Zusatzbeiträge für Zusatzleistungen und Beitragsrückerstattung.

Ein Krankenkassenvergleich kann sich gleich doppelt auszahlen

Es ist nicht immer leicht, die richtige Entscheidung zu treffen. Wer sich für oder gegen eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden möchte, sollte die Vor- und Nachteile genau abwägen. Eine fachmännische Beratung könnte zudem auch sehr hilfreich sein. Die Entscheidung für eine der gesetzlichen Krankenkassen oder Betriebskrankenkassen sollte nicht allein vom Beitrag abhängig gemacht werden. In den Krankenkassenvergleich müssen alle Zusatz- und Bonusleistungen ebenso einbezogen werden wie zusätzliche Zuzahlungen bei Vorsorgeuntersuchungen. Da die gesetzlichen Krankenkassen und die BKK ihren Versicherten verschiedene Wahltarife und verschiedene Leistungen anbieten können, zeigt ein übersichtlicher Vergleich die wichtigsten Eckpunkte auf. Für einen Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen und BKK kann ein kostenfreier Wahltarifrechner genutzt werden. Der Wahltarifrechner berechnet an Hand der eingegebenen Daten wie Bundesland und Monats- oder Jahreseinkommen sowie der gewünschten Leistungen die Ersparnis des Krankenkassenbeitrages. Dabei muss darauf geachtet werden, dass fast alle Modelle und Tarife miteinander kombiniert werden können. Das Ergebnis ist eine Auflistung der in Frage kommender Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und der Betriebskrankenkassen. Wer sich für eine der Betriebskrankenkassen wegen der angebotenen Leistungen entscheidet, ist immer auf der sicheren Seite, denn Betriebskrankenkassen bieten mehr Service, mehr Leistungen und mehr Vorsorge. Diese kostet den Versicherten jedoch auch mehr Geld, den auch viele Betriebskrankenkassen mussten bereits Zusatzbeiträge erheben. Jedoch steht gesetzlich Versicherten bei der Einführung von Zusatzbeiträgen auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Es erlaubt allen Mitgliedern, auf Grund des erhobenen Zusatzbeitrages auch kurzfristig die Krankenkasse zu wechseln. Dennoch lohnt sich ein Krankenkassenvergleich mit dem Wahltarifrechner, denn der Versicherte kann so unter Umständen mehr Leistungen für den gleichen Beitrag anderer Krankenkassen erhalten.