Krankengeld – Höhe, Dauer und Berechnung

Erkrankt ein Arbeitnehmer, der Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält er nach der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung ein Krankengeld von der Krankenkasse. Berechtigt zum Erhalt von Krankengeld sind auch Arbeitslose. Bei nachgewiesenem Selbstverschulden kann die Krankenkasse ein geringes oder gar kein Krankengeld zahlen.

Anspruch auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherungen soll die versicherten Arbeitnehmer vor unzumutbaren sozialen Härten im Krankheitsfall schützen. Bereits in früheren Zeiten gab es bestimmte Verordnungen zur Fortzahlung von Löhnen und Gehältern im Krankheitsfall. Vielfach wirkten hier Regelungen, nach denen Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld zu zahlen hatten. Im Jahre 1970 trat das „Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelt im Krankheitsfall und über die Änderungen der gesetzlichen Krankversicherung“ in Kraft. Damit wurde für Angestellte und Arbeiter gleichermaßen eine Fortzahlung der Arbeitsentgelte für den Zeitraum von sechs Wochen durch die Arbeitgeber geregelt. Erst nach Ablauf dieser Zeit der Entgeltfortzahlung musste die GKV durch die Zahlung von Krankengeld eintreten. Diese Regelung ist bis heute gültig.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Lohnfortzahlung über sechs Wochen

Der Zeitraum der Entgeltfortzahlungen für Arbeitnehmer im Krankheitsfall umfasst volle sechs Wochen, also 42 Kalendertage, einschließlich der Samstage, Sonntage und Feiertage.

Der Ablauf der Krankengeldzahlung im Zeitstrahl

Mit welchen Leistungen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im Zeitverlauf bei Krankheit im Zeitverlauf rechnen können, zeigt unsere Infografik:
Infografik, mit welchen Leistungen gesetzlich Krankenversicherte bei Krankheit rechnen können

Wie sich das Beispiel berechnet, erklären wir hier.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Einen Anspruch auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse haben gesetzlich versicherte erkrankte Arbeitnehmer und Arbeitslose, die durch Meldung bei den Arbeitsämtern dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Arbeitslose erhalten nach sechswöchiger Fortzahlung des Arbeitslosengeldes im Krankheitsfall eine Krankengeldzahlung in Höhe des Arbeitslosengeldes. Keine Krankengeldzahlung erhalten Empfänger des Arbeitslosengeldes 2.

Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld im Zeitverlauf

Um mehr als 179 Prozent sind die Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld seit 2006 gestiegen, während die Zahl der Krankengeldempfänger relativ konstant blieb. Die Werte der einzelnen Jahre können Sie unseren nachfolgenden Infografiken entnehmen:

Statistik der Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld

>Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld bis 2020

Anzahl der Bezieher von Krankengeld

Nachfolgend die Übersicht über die Bezieher von Krankengeld.

Anzahl der Bezieher von Krankengeld bis 2020

Kinder-Krankengeld bei Pflege der eigenen Kinder

Krankengeld wird zur Pflege kranker Kinder als Kinder-Krankengeld gezahlt. Hierfür muss der Arbeitgeber Eltern unbezahlt freistellen.

Bekommen auch freiwillig Versicherte und Selbstständige Krankengeld?

Die Zahlung von Krankengeld an freiwillig Versicherte, Selbstständige bei den Gesetzlichen Krankenkassen sollte ursprünglich 2009 gänzlich abgeschafft werden. Danach wurden jedoch Regelungen geschaffen, wonach durch entsprechende Wahltarife bei der Krankenkasse ein Anspruch auf Krankengeld erworben werden kann. Allerdings bieten nicht alle Krankenkassen die gleichen Wahltarife an. Jedoch hat sich gerade mit den jüngsten Einführungen von zahlreichen Wahltarifen auch für Pflichtversicherte das Spektrum der Wahltarife bei Gesetzlichen Krankenkassen erheblich erweitert.
Tipp: gerade Selbstständige sollten über eine Krankenzusatzversicherung für ein auskömmliches Krankentagegeld sorgen, da bei ihnen im Krankheitsfall der gesamte Geschäftsbetrieb zum Erliegen kommen kann – mit entsprechenden Umsatzeinbußen!

Einschränkungen für die Zahlung von Krankengeld

Unter bestimmten Umständen haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zwar Anspruch auf notwendige medizinische Leistungen, jedoch nicht auf die Zahlung von Krankengeld. Dies gilt insbesondere, wenn die Krankheit oder ein Unfall durch den Versicherten mutwillig selbst verschuldet ist. Unter diesen Umständen ist auch der Arbeitgeber nicht zur Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall während der gesetzlichen Frist verpflichtet.

Kein Krankentagegeld bei Selbstverschulden

Um ein Selbstverschulden im rechtlichen Sinne handelt es sich insbesondere, wenn ein Unfall durch Alkohol oder Drogen am Steuer verursacht wurde, wenn der Erkrankung oder Verletzung strafrechtliche Vergehen zugrunde liegen, wie das Verüben von strafbaren Handlungen oder der Beteiligung an solchen. Ebenso besteht keine Verpflichtung zur Zahlung bei Folgen von medizinisch nicht notwendigen kosmetischen Operationen.

Krankenkasse muss Kürzung oder Nichtzahlung ankündigen

Allerdings muss die Krankenkasse dem Versicherten die Entscheidung zur Kürzung oder Nichtzahlung ankündigen und die Grundlagen für die Entscheidung nachweisen. Um unnötige Härten zu vermeiden, haben sich die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt, dass Krankengeld lediglich oberhalb der Pfändungsfreigrenzen verweigert oder zurückgefordert werden kann.

Minijobber erhalten kein Krankengeld

Minijobber erhalten zwar die Entgeltfortzahlung jedoch kein Krankengeld, da die geringfügigen Beträge keinen Versicherungsanspruch beinhalten.

Kein Krankentagegeld in den ersten 28 Tagen eines Arbeitsverhältnisses

Während der ersten 28 Tage eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Im Krankheitsfall muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf ein Krankengeld gestellt werden.

Keine Entgeltfortzahlung bei verspäteter Krankmeldung

Wird eine Erkrankung dem Arbeitgeber nicht umgehend am 1. Tag der Krankheit gemeldet beziehungsweise im Urlaub zum frühestmöglichen Termin, entfällt die Entgeltfortzahlung bis zur ordentlichen Meldung. Die Krankenkasse leistet hierfür keinen Ersatz.

Krankengeld maximal 79 Wochen in drei Jahren wegen gleicher Erkrankung

Bei Krankschreibungen wegen gleicher Erkrankung ist das Krankengeld auf längstens 78 Wochen in drei Jahren beschränkt. Bei einigen Kassen können Selbstständige einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch wählen.

Mitwirkung am Wiederherstellungsprozess und Berechnung des Krankengeldes

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die krankgeschrieben sind, sind zu einer Mitwirkung zu ihrer gesundheitlichen Wiederherstellung verpflichtet. Bei langfristigen Erkrankungen kann der erkrankte Arbeitnehmer zu einer Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen zur Verhinderung der ständigen oder langen Arbeitsunfähigkeit aufgefordert werden. Sofern solche Maßnahmen nicht zum Erfolg führen und eine Rente angeraten und beantragt wird, oder wenn der erkrankte Versicherte von sich aus eine Berentung beantragt, entfällt die Zahlung des Krankengeldes.

Wie lässt sich das Krankengeld berechnen?

Der Berechnung des Krankengeldes liegt das letzte Bruttomonatseinkommen zugrunde. Mit einbezogen werden dabei auch Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Überstundenabgleich und dergleichen mehr. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent dieses Brutto-Einkommens, jedoch nicht mehr als 90 Prozent. Es darf ebenfalls nicht höher sein als 100 Prozent des auf den Kalendertag umgerechneten Nettoentgelts.

Krankengeld für Kinder

Kinderkrankengeld erhalten Arbeitnehmer, deren Kind gesetzlich versichert ist und dessen Alter unter 12 Jahren liegt. Pro Kalenderjahr, Kind und Arbeitnehmer gibt es das Krankengeld für max. 10 Arbeitstage (Alleinerziehende: 20 Arbeitstage). Ab drei Kindern erhöht sich die Zahl auf 25 Tage bzw. 50 Tage bei Alleinerziehenden. Ausgezahlt werden 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bei Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) werden 100 Prozent erstattet. Der max. Betrag ist aber auf 101,50 Euro gedeckelt.

Wichtig: Für die Krankschreibung des Kindes muss ein Attest beim zuständigen Kinderarzt eingeholt werden. Auf der Rückseite finden sich die entsprechenden Angaben, die der Arbeitnehmer ausfüllen muss – inkl. Bankverbindung und Anschrift. Besteht laut Arbeitsvertrag kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, zahlt die Kasse in der Regel das Krankengeld. Der Attest ist bei der Krankenkasse einzureichen. Idealerweise führt der Arbeitnehmer eine Liste mit den genommenen Krankentagen. Alternativ kann bei der Krankenkasse nachgefragt werden. Der Arbeitgeber ist zeitnah zu informieren. Zudem muss spätestens am Arbeitstag nach dem dritten Krankheitstag die Kopie des Attests dort vorliegen. Die Vorderseite genügt.

Mehr Krankengeld mit Krankenzusatzversicherung

Wenn Sie ein höheres Krankengeld wollen (empfehlenswert besonders für Selbstständige und Freiberufler), dann empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Unser Rechner zeigt Ihnen die besten Tarife dafür:

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