Höchstbeiträge für die freiwillige Krankenversicherung

Die Beiträge für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkassen Versicherte orientieren sich prozentual am Einkommen wie auch bei Pflichtversicherten. Allerdings können die Beiträge nicht endlos mit dem Einkommen steigen. Die prozentuale Bemessung am Einkommen endet bei der jährlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze.

Vor- und Nachteile einer freiwilligen Krankenversicherung

Wer sich für einen freiwilligen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden möchte, sollte vorher genau das Für und Wider abwägen. Vorteile und Nachteile einer freiwilligen Krankenversicherung sind jeweils sehr individuell zu beurteilen und zu werten. Während für ältere Selbstständige und Arbeitnehmer, die die Einkommensgrenze zur gesetzlichen Pflichtversicherung überschritten haben, manchmal die private Krankenversicherung eine günstigere Entscheidung sein kann, sind junge Familien und Menschen vor der Familiengründung oft mit der freiwilligen Krankenversicherung besser bedient. Die Vorteile ergeben sich vor allem aus der Möglichkeit, dass nicht erwerbstätige oder nur geringfügig verdienende Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden können. Als ein weiterer Vorteil erscheint oft, dass für die Festsetzung der Beiträge in der GKV die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze gilt.

Beitragsbemessungsgrenze deckelt Höchstbeitrag zur Krankenkasse

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöchstsätze an, an denen sich die Höchstbeträge für freiwillige Krankenversicherung orientieren. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge nach der Höhe des Einkommens erhoben. Für 2024 beträgt sie 5.175,00 Euro pro Monat bzw. 62.100,00 Euro pro Jahr (2022: 4.837,50 Euro pro Monat bzw. 58.050,00 Euro pro Jahr). Nach Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Beiträge eines freiwillig Versicherten nicht weiter an. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird allerdings jedes Jahr vom Gesetzgeber neu berechnet und festgelegt, sodass von Jahr zu Jahr auch die realen Höchstbeiträge schwanken.


Allerdings zahlen freiwillig Versicherte und Rentner nicht den gesamten Beitrag aus eigener Tasche. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und vom Rentenversicherer bezuschusst.

Höchstbeitrag deckelt Beitrag der freiwilligen Krankenversicherung

Rechtliche Grundlage der Beitragsberechnung

Die Grundlage für die Regelung der Berechnung bietet das Sozialgesetz. Im § 240 SGB V heißt es: „Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt. Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind. Abstufungen nach dem Familienstand oder der Zahl der Angehörigen, für die eine Familienversicherung besteht, sind unzulässig.“

Vorteile der freiwilligen Krankenversicherung

Zu den Vorteilen der freiwilligen Krankenversicherung gehört somit auch die Sicherheit, die durch den Gesetzgeber geschaffen wird. Im Gegensatz zu einer privaten Versicherung handelt es sich bei der freiwilligen nicht um einen privaten Leistungsvertrag. Die gesamte Versicherung ist einer ganzen Reihe von rechtlichen Regelungen der sozialen Gesetzgebung gebunden und kann diese auch nicht einfach überschreiten. Das beinhaltet auch, dass sich jährlich Höchstbeiträge für die freiwillig Versicherten aus der Beitragsbemessungsgrenze ergeben, die nicht zu überschreiten sind.

Höchst- und Mindestbeitrag

Gilt als Höchstgrenze für die Berechnung der Beiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen derzeit die Beitragsbemessungsgrenze von einem Einkommen von 5.175,00 Euro pro Monat bzw. 62.100,00 Euro pro Jahr (2022: 4.837,50 Euro pro Monat bzw. 58.050,00 Euro pro Jahr), so gibt es auch eine Mindestgrenze für die Beitragsfestlegung.

Mindestgrenze für Beitragsberechnung freiwillig Versicherter

Die Mindestgrenze für die Beitragsberechnung freiwillig Versicherter beträgt Mindestgrenze für 1.178,33 Euro pro Monat. Sollte ein Versicherter weniger verdienen, wird trotzdem die Mindestgrenze für die Beitragsberechnung angesetzt.

Mindestgrenze für Beitragsberechnung von Selbstständigen

Die Mindestgrenze für die Beitragsberechnung von Selbstständigen wird mit einem Einkommen von allgemein 1.178,33 Euro pro Monat angesetzt. Ein solches Einkommen wird an geringste Einnahmeschwelle für Selbstständige festgeschrieben. Daran orientiert sich bei den meisten Krankenkassen der Mindestbeitrag.


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